Senioren-NAVI Stadt Schloß Holte-Stukenbrock

2.4 Schwerbehinderung Personen, die dauernd körperlich, geistig oder see- lisch beeinträchtigt sind, können einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen. Auskünfte und Anträge für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises erhalten Sie bei der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock, Sabine Amann, Telefon 05207 8905-310. Parkerleichterung für Schwerbehinderte Wer in seinem Schwerbehindertenausweis, das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehin- dert) verzeichnet hat, kann bei der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock einen Parkausweis beantragen. Info: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock Ramona Stiboy, Telefon 05207 8905-321 Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung/ -ermäßigung Wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „RF“ eingetragen ist, haben Sie An- spruch auf eine Gebührenermäßigung. Info: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock Sabine Amann, Telefon 05207 8905-310 Der Bezug von Sozialleistungen kann einen An- spruch auf Gebührenbefreiung rechtfertigen. Bei Fragen zur Rundfunk- und Fernsehgebühren- befreiung wenden Sie sich bitte an ARD-ZDF- Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln. Telefongebührenermäßigung/Sozialtarif Personen, die von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind, haben dieMöglichkeit bei demTelefon­ anbieter „Telekom“ einen Antrag auf Gewährung des Sozialtarifs zu stellen. Den Antragsvordruck und Auskünfte erhalten Sie bei der Stadtverwaltung SchloßHolte-Stukenbrock, Sabine Amann, Telefon 05207 8905-310. 2.5 Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe Rechtsuchende Bürger, die sich aufgrund ihres ge- ringen Einkommens keinen Anwalt leisten können, haben bei Vorliegen der übrigen Voraussetzun- gen Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Einkom- mensnachweise werden dem Gericht vorgelegt; der/die Rechtspfleger/in stellt bei Vorliegen der Vor­ aussetzungen einen Berechtigungsschein aus, mit dem man sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin seines Vertrauens wenden kann. Rechtsberatung wird für die bereits laufenden Verfahren nicht gewährt. Für einen anstehen- den Rechtsstreit kann Ihnen jedoch, ebenfalls in Abhängigkeit vom Einkommen, Prozesskosten- hilfe bewilligt werden. Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin kann diese Prozesskostenhilfe für Sie beantragen. Auskunft erteilt das Amtsgericht Bielefeld Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld Info: Telefon 0521 549-0 2.6 Finanzielle und andere Hilfen Grundsicherung Vor allem ältere Menschen machen Sozial- hilfeansprüche oft nicht geltend, weil sie den Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder befürchten. Bei der Grundsicherung wird auf den Unterhaltsrück- griff gegenüber Kindern verzichtet, sofern deren Einkommen 100.000 Euro jährlich nicht übersteigt. Dadurch soll einem der Hinderungsgründe für ver- schämte Altersarmut entgegengewirkt werden. Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eige- nemEinkommen oder Vermögen bestreiten können. 15 2. Beratung und Information Furlbachtal © Rolf Ewert

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