Senioren-NAVI Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
2.4 Schwerbehinderung Personen, die dauernd körperlich, geistig oder see- lisch beeinträchtigt sind, können einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen. Auskünfte und Anträge für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises erhalten Sie bei der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock, Sabine Amann, Telefon 05207 8905-310. Parkerleichterung für Schwerbehinderte Wer in seinem Schwerbehindertenausweis, das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehin- dert) verzeichnet hat, kann bei der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock einen Parkausweis beantragen. Info: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock Ramona Stiboy, Telefon 05207 8905-321 Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung/ -ermäßigung Wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „RF“ eingetragen ist, haben Sie An- spruch auf eine Gebührenermäßigung. Info: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock Sabine Amann, Telefon 05207 8905-310 Der Bezug von Sozialleistungen kann einen An- spruch auf Gebührenbefreiung rechtfertigen. Bei Fragen zur Rundfunk- und Fernsehgebühren- befreiung wenden Sie sich bitte an ARD-ZDF- Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln. Telefongebührenermäßigung/Sozialtarif Personen, die von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind, haben dieMöglichkeit bei demTelefon anbieter „Telekom“ einen Antrag auf Gewährung des Sozialtarifs zu stellen. Den Antragsvordruck und Auskünfte erhalten Sie bei der Stadtverwaltung SchloßHolte-Stukenbrock, Sabine Amann, Telefon 05207 8905-310. 2.5 Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe Rechtsuchende Bürger, die sich aufgrund ihres ge- ringen Einkommens keinen Anwalt leisten können, haben bei Vorliegen der übrigen Voraussetzun- gen Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Einkom- mensnachweise werden dem Gericht vorgelegt; der/die Rechtspfleger/in stellt bei Vorliegen der Vor aussetzungen einen Berechtigungsschein aus, mit dem man sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin seines Vertrauens wenden kann. Rechtsberatung wird für die bereits laufenden Verfahren nicht gewährt. Für einen anstehen- den Rechtsstreit kann Ihnen jedoch, ebenfalls in Abhängigkeit vom Einkommen, Prozesskosten- hilfe bewilligt werden. Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin kann diese Prozesskostenhilfe für Sie beantragen. Auskunft erteilt das Amtsgericht Bielefeld Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld Info: Telefon 0521 549-0 2.6 Finanzielle und andere Hilfen Grundsicherung Vor allem ältere Menschen machen Sozial- hilfeansprüche oft nicht geltend, weil sie den Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder befürchten. Bei der Grundsicherung wird auf den Unterhaltsrück- griff gegenüber Kindern verzichtet, sofern deren Einkommen 100.000 Euro jährlich nicht übersteigt. Dadurch soll einem der Hinderungsgründe für ver- schämte Altersarmut entgegengewirkt werden. Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eige- nemEinkommen oder Vermögen bestreiten können. 15 2. Beratung und Information Furlbachtal © Rolf Ewert
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