Senioren-NAVI Stadt Schloß Holte-Stukenbrock

16 2. Beratung und Information Grundsicherungsleistungen werden nur auf Antrag gewährt. Auskünfte und Antragstellung: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock, Fachbereich Soziales Gudrun Köhnke, Beate Neuwöhner, Telefon 05207 8905-309 Wohnberechtigungsschein Für den Bezug einer öffentlich geförderten Woh- nung (Sozialwohnung) ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) erforderlich. Ob der Anspruch auf einen WBS besteht und welche Wohnungsgröße vorgegeben wird, hängt von der Einhaltung der Einkommensgrenzen und der An- zahl der imHaushalt lebenden Personen ab. Da die Ermittlung des Einkommens und der Einkommens- grenzen sehr individuell ist, wird ein persönliches Beratungsgespräch empfohlen. Der WBS ist 1 Jahr gültig und gilt für das Bundes- land, in dem er ausgestellt wurde. Ein WBS aus Schloß Holte-Stukenbrock gilt also im gesamten Bereich von Nordrhein-Westfalen. Auskünfte und Antragstellung: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock, Fachbereich Soziales Maria Brock, Telefon 05207 8905-332 Wohngeld Wohnen kostet viel Geld, oft zuviel für den, der nur ein geringes Einkommen hat. Hier gewährt der Staat finanzielle Hilfe, das Wohngeld. Diesen Zu- schuss gibt es als • Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers, • Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigen- heimes oder einer Eigentumswohnung. Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von: • Zahl der zum Haushalt gehörenden Familien- mitglieder, • Höhe des Familieneinkommens, • Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag kann bei der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung gestellt werden. Auskünfte und Antragstellung: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock, Fachbereich Soziales Claudia Brechmann, Telefon 05207 8905-313 und Svenja Dressler, Telefon 05207 8905-314 Warenkorb Schloß Holte-Stukenbrock (CKD) Jeden Donnerstag (außer an gesetzlichen Feier- tagen) findet der Verkauf von Lebensmitteln an Bedürftigemit einemEinkaufsausweis statt. Die eh- renamtlichenMitarbeiter des „Warenkorbes“ Schloß Holte-Stukenbrock geben Waren gegen einen ge- ringen Betrag an folgenden Orten aus: • Donnerstag, 9:00 bis 10:15 Uhr in Schloß Holte Pfarrer-Rüsing-Haus, Dechant-Brill-Straße 37 • Donnerstag, 10:00 bis 11:00 Uhr in Stukenbrock Pfarr- und Jugendheim, Holter Straße 20 Einen Einkaufsausweis bekommen Sie bei Bezug von Sozialleistungen imRathaus und beimJobcen- ter des Kreises Gütersloh. Auskunft erteilen Gudrun Köhnke oder Beate Neuwöhner, Telefon 05207 8905-309 La Mina – Second Hand – ash Gütersloh Bekleidung, Möbel etc. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 10:00 bis 18:00 Uhr Alte Spellerstraße 30, Telefon 05207 9577-972 EEW Kinderaktionstag © Stadt SHS

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