Senioren-NAVI Stadt Schloß Holte-Stukenbrock

26 5. Vorsorge, Testament Eigenhändiges geschriebenes Testament Hierfür muss der gesamte Text eigenhändig nie- dergeschrieben werden. Das Schriftstück muss mit Ort, Datum versehen und mit Vor- und Nachnamen unterschrieben werden. Das Testament kann zu Hause verwahrt werden oder sicherheitshalber bei einem Notar hinterlegt werden. Gemeinsames Testament von Ehegatten Das Gesetz ermöglicht es Ehegatten, ein gemein- schaftliches Testament, das für den Tod eines jeden Ehegatten gilt, entweder in eigenhändiger oder no- tarieller Form zu verfassen. Es reicht aus, wenn ein Ehegatte handschriftlich niederschreibt und beide Ehegatten mit Vor- und Zuname unterschreiben. Notariell aufgesetztes Testament Das öffentliche vor dem Notar mündlich erklärte, gebührenpflichtige Testament bietet den Vorteil, dass der Notar sachkundig berät und über die Kon- sequenzen der geplanten Verfügung aufklärt. Das Testament wird beim Amtsgericht hinterlegt. Zweifel darüber, ob überhaupt ein Testament vor- liegt, ob es echt ist oder wie es zu verstehen ist, können dann in der Regel nicht aufkommen. Anwälte und Notare André Geske – Rechtsanwalt und Notar Holter Straße 4-6, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock Info: Telefon 05207 9259828 Schütte, Heuer und Partner – Rechtsanwälte Holter Straße 245-247, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock Info: Telefon 05207 88728 und 1016 Stapperfend & von Thunen – Rechtsanwälte und Notar Holter Straße 4-6, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock Info: Telefon 05207 99140-30 5.3 Begleitung in der letzten Lebensphase Hat der Verlauf einer nicht heilbaren oder weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Le- benserwartung einen Punkt erreicht, wo nicht mehr lebensverlängernde, medizinischeMaßnahmen im Vordergrund stehen, spricht man von einer pal- liativen Therapie. Palliativmedizin kann viel zur Verbesserung der Lebensqualität des Patienten in der ihm verbleibenden Lebenszeit beitragen, wenn eine Heilung seiner Krankheit nicht mehr möglich ist. Je nach Intensität oder Komplexität der Beschwer- den kommen Angebote einer allgemeinen und/oder spezialisierten Palliativversorgung in Frage. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter der ökumenischen Hospizgruppe Schloß Holte-Stukenbrock begleiten auf Wunsch Kran- ke, Sterbende oder deren Angehörige. Sie helfen Angehörigen bei der Betreuung Schwerkranker und begleiten Kranke und Sterbende entsprechend ih- rer Bedürfnisse. Auch gibt es nach einem Todesfall die Möglichkeit, an einem Trauergesprächskreis teilzunehmen, in dem versucht wird, die Trauer zu begreifen und zu bewältigen. Nähere Informationen erhalten Sie: Ökumenische Hospizgruppe Schloß Holte-Stukenbrock Info: Telefon 0175 9132524 Pfarrer R. E. Bogdan, Telefon 05207 1677 Frau Monika Schultz, Telefon 05207 87665 Frau Karin Babilon, Telefon 05207 2553

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