Senioren-NAVI Stadt Schloß Holte - Stukenbrock

22 3. Beratung und Hilfen Auskünfte und Anträge für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises erhalten Sie bei der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock, Sabine Amann, Telefon 05207 8905-310. Parkerleichterung für Schwerbehinderte Wer in seinem Schwerbehindertenausweis, das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) verzeichnet hat, kann bei der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock einen Parkausweis beantragen. Info: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock Ramona Stiboy, Telefon 05207 8905-321 Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung/ -ermäßigung Wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „RF“ eingetragen ist, haben Sie Anspruch auf eine Gebührenermäßigung. Info: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock Sabine Amann, Telefon 05207 8905-310 Der Bezug von Sozialleistungen kann einen An- spruch auf Gebührenbefreiung rechtfertigen. Bei Fragen zur Rundfunk- und Fernsehgebühren- befreiung wenden Sie sich bitte an ARD-ZDF- Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln. Telefongebührenermäßigung/Sozialtarif Personen, die von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind, haben die Möglichkeit bei dem Telefonanbieter „Telekom“ einen Antrag auf Gewährung des Sozialtarifs zu stellen. Den Antragsvordruck und Auskünfte erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Schloß Holte-Stukenbrock, Sabine Amann, Telefon 05207 8905-310. 3.4. Rentenberatung Haben Sie Fragen zur Rente oder wollen Ihre Rente beantragen? Im Rathaus der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock gibt es Ansprechpartnerinnen, an die Sie sich wenden können. Terminvereinbarung und Information: Melanie Klose und Anja Pörtner, Telefon 05207 8905-331 3.5. Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe Rechtsuchende Bürger, die sich aufgrund ihres geringen Einkommens keinen Anwalt leisten können, haben bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Einkommensnachweise werden dem Gericht vorgelegt; der/die Rechtspfleger/in stellt bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Berechtigungsschein aus, mit demman sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin seines Vertrauens wenden kann. Rechtsberatung wird für die bereits laufenden Verfahren nicht gewährt. Für einen anstehenden Rechtsstreit kann Ihnen jedoch, ebenfalls in Abhängigkeit vom Einkommen, Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin kann diese Prozesskostenhilfe für Sie beantragen. Auskunft erteilt das Amtsgericht Bielefeld Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld Info: Telefon 0521 549-0 3.6. Finanzielle und andere Hilfen Grundsicherung Vor allem ältere Menschen machen Sozialhilfeansprüche oft nicht geltend, weil sie den Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder befürchten. Bei der Grundsicherung wird auf den Unterhaltsrückgriff gegenüber Kindern verzichtet, sofern deren Einkommen 100.000 Euro jährlich nicht übersteigt. Dadurch soll einem der Hinderungsgründe für verschämte Altersarmut entgegengewirkt werden. Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Grundsicherungsleistungen werden nur auf Antrag gewährt.

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