Senioren-NAVI Stadt Schloß Holte - Stukenbrock

Auskünfte und Antragstellung: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock, Fachbereich Soziales Gudrun Köhnke, Beate Neuwöhner, Telefon 05207 8905-309 Wohnberechtigungsschein Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung) ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) erforderlich. Ob der Anspruch auf einen WBS besteht und welche Wohnungsgröße vorgegeben wird, hängt von der Einhaltung der Einkommensgrenzen und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ab. Da die Ermittlung des Einkommens und der Einkommensgrenzen sehr individuell ist, wird ein persönliches Beratungsgespräch empfohlen. Der WBS ist 1 Jahr gültig und gilt für das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein WBS aus Schloß Holte-Stukenbrock gilt also im gesamten Bereich von Nordrhein-Westfalen. Auskünfte und Antragstellung: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock, Fachbereich Soziales Marion Müller und Katja Weber, Telefon 05207 8905-332 Wohngeld Wohnen kostet viel Geld, oft zu viel für den, der nur ein geringes Einkommen hat. Hier gewährt der Staat finanzielle Hilfe, das Wohngeld. Diesen Zuschuss gibt es als  Mietzuschuss für denMieter einer Wohnung oder eines Zimmers sowie Heimbewohner,  Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung. Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von:  Zahl der zum Haushalt gehörenden Familien- mitglieder,  Höhe des Familieneinkommens,  Höhe der zuschussfähigenMiete bzw. Belastung. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag kann bei der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung gestellt werden. Auskünfte und Antragstellung: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock, Fachbereich Soziales Madita Eickelmann, Telefon 05207 8905-313 und Rebecca Füchtemeier, Telefon 05207 8905-314 Warenkorb Schloß Holte-Stukenbrock (CKD) Jeden Donnerstag (außer an gesetzlichen Feiertagen) findet der Verkauf von Lebensmitteln an Bedürftige mit einem Einkaufsausweis statt. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter des „Warenkorbes“ Schloß Holte-Stukenbrock geben Waren gegen einen geringen Betrag an folgenden Orten aus:  D onnerstag, 9:00 bis 10:15 Uhr in Schloß Holte Pfarrer-Rüsing-Haus, Dechant-Brill-Straße 37  D onnerstag, 10:00 bis 11:00 Uhr in Stukenbrock Pfarr- und Jugendheim, Holter Straße 20 Einen Einkaufsausweis bekommen Sie bei Bezug von Sozialleistungen imRathaus und beimJobcenter des Kreises Gütersloh. Auskunft erteilen Gudrun Köhnke oder Beate Neuwöhner, Telefon 05207 8905-309 Secondhand-Verkauf in Schloß Holte-Stukenbrock Haus der Beratung und Integration im Buschkrug Kaunitzer Straße 100, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock Telefon 05207 9549566, Mobil 0176 80025677 E-Mail: verkauf-buschkrug@proarbeit.biz Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 10:00 bis 17:00 Uhr Jeden 1. Samstag: 10:00 bis 14:00 Uhr 23 3. Beratung und Hilfen © WavebreakMediaMicro · adobestock.com

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