Familienwegweiser der Stadt Schopfheim

4 » Schopfheim – lebenswert und zukunftsorientiert « Adoption Für manche Paare erfüllt sich der Wunsch nach einem eigenen Kind nicht. Die am nächsten liegende Alternative ist eine Adoption. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich am besten an das Jugendamt. Beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt es zudem eine Broschüre, die Sie anfordern können unter: www.bmfsfj.de. Rechtliche Vorgaben und finanzielle Hilfen Eltern sind nicht nur moralisch, sondern auch gesetzlich verpflichtet, für ihre Kinder zu sorgen – und „über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“. So ist es in Artikel 6 des Grundgesetzes festgelegt. Weitere Einzelheiten der Elterlichen Sorge regelt das Familienrecht. Dazu gehört etwa die Frage, wie mit nicht verheirateten Eltern zu verfahren ist, damit das Sorgerecht geklärt ist. Der Staat kann Eltern auch finanziell unterstützen. Unter anderem lassen sich beantragen: l Mutterschaftsleistungen Mutterschaftsleistungen sichern Ihr Einkommen, wenn Sie während Ihrer Schwangerschaft oder nach der Geburt Ihres Kindes nicht arbeiten dürfen, zum Beispiel während der Mutterschutzfristen. Zu den Mutterschaftsleistungen gehören: • Mutterschutzlohn, • Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse, • Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung, • Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Welche Mutterschaftsleistungen Sie bekommen können, hängt ab • von Ihrer Arbeitssituation und • von Ihrer Krankenversicherung und • davon, ob Sie sich in den Mutterschutzfristen befinden oder nicht; die Mutterschutzfristen beginnen normalerweise sechs Wochen vor der Geburt und enden normalerweise acht Wochen nach der Geburt. Weitere Informationen und Antragsstellung unter: www.familienportal.de. l Kindergeld: Seit Januar 2023 steigt das Kindergeld auf einheitlich 250 Euro monatlich pro Kind. Es gibt nun keine unterschiedlichen Beträge mehr, die von der Zahl der Kinder abhängig ist, für die Kindergeld ausgezahlt wird. Personen, die bereits Kindergeld erhalten oder beantragt haben, müssen keinen neuen Antrag stellen. Sie erhalten die höhere Auszahlung automatisch durch die Familienkasse. Wenn das Kind 18 wird, kann das Kindergeld erneut beantragt werden. Der Anspruch verlängert sich bis zum 25. Lebensjahr, wenn sich ein Kind solange in einer Berufsausbildung befindet oder studiert. Die Familienkasse verlangt die Steueridentifikationsnummer der Eltern und der Kinder. Weitere Informationen und Antragsstellung unter: www.familienkasse.de. Ihr Ansprechpartner vor Ort: Familienkasse Baden-Württemberg-West in Lörrach. l Elterngeld: Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, Zeit für ihr Kind zu haben, es zu erziehen und zu betreuen. Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten. Elterngeld können Sie bekommen als Elternpaar, als alleinerziehender Elternteil oder als getrennt Erziehende.

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