Friedhofs- und Bestattungskultur in Schorndorf

17 Bestattung zusammenhängenden Dinge zu Lebzeiten geregelt werden können. Dies empfiehlt sich insbesondere bei alleinstehenden Personen. Die Vorsorge­ regelung gilt sowohl für die Regelung von finanziellen Angelegenheiten als auch für die vorzeitige Festlegung aller Abläufe und Erfordernisse, die mit einer späteren Bestattung zu tun haben kön- nen. Immer mehr Menschen nutzen die Gelegenheit, zu Lebzeiten die Pläne für die eigene Bestattung zu regeln. So blei- ben ihre eigenen Wünsche gewahrt – sie suchen sich ihren Sarg oder ihre Urne selbst aus, wählen den Blumenschmuck, unterrichten Pfarrer und Redner von ihren Vorstellungen und gestalten selbst den Ablauf der Trauerfeier. Gleichzeitig entlasten sie ihre Hinterbliebenen. Um die finanzielle Absicherung zu gewähr- leisten, käme auch eine Bestattungskos- tenvorsorgeversicherung in Betracht. Diese deckt – gegen einen geringen monatlichen Betrag – alle Leistungen ab. Kostet die Bestattung letztendlich weniger, als angespart wurde, wird das Restgeld an die Erben weitergegeben. Wenn sich Immobilien im Nachlass befinden … Ob die Immobilie in Erbengemeinschaft behalten wird, einer der Erben die Immobilie übernimmt oder die Immo- bilie verkauft werden soll – immer sind schwierige Entscheidungen zu treffen. Drei denkbare Fallkonstellationen wollen wir Ihnen vorstellen: • Möchte ein Miterbe der Erbengemein- schaft die Immobilie allein nutzen, so ist für die weitere Auseinandersetzung des Erbes der Wert des Hauses oder der Wohnung festzustellen. Wenn die- ser Wert feststeht, kann derjenige, der die Immobilie übernimmt, den übrigen Miterben ihren Anteil auszahlen. • Wenn die Erbengemeinschaft die Immobilie verkaufen will, muss auch in diesem Fall ein Fachmann den Wert der Immobilie ermitteln. Er kann für sie die Immobilie auf den Markt brin- gen und den Verkauf abwickeln. • Soll die Immobilie vermietet wer- den – auch hier ist die Kompetenz eines Fachmannes gefragt. Er verfügt über den notwendigen Sachverstand, solvente und zuverlässige Mieter zu finden, und hilft ihnen so, den Erhalt der Immobilie zu sichern. Auch in Sachen Sanierung oder Renovierung wird er sie beraten. Unsere Leistungsbereiche sind unter anderem: – Erstellung und Überwachung der Finanzbuchhaltung inklusive Anlagenbuchführung – Erstellung von monatlichen branchenspezifischen und allgemeinen betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Geschäftsanalysen – Erstellung und Überwachung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen – Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen – Beratung zur optimalen Steuergestaltung – Beratung bei Gründungen und Unternehmensnachfolge – Beratung bei Investitionen und Vermögensübertragungen – Prüfung von Verwaltungsakten, insbesondere von Steuerbescheiden – Unterstützung bei Betriebsprüfungen – Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten – Beratung bei Nachlass oder Schenkungen Andreas Kroiher Dipl.-Kfm., Steuerberater Göppinger Straße 19 – 21 73614 Schorndorf Tel.: 0 71 81 - 48 27-0 Fax: 0 71 81 - 48 27 29 info@kroiher-schwarz.de www.kroiher.biz www.kroiher-schwarz.de Dipl.-Kfm. Steuerberater Andreas Kroiher und sein Team sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.

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