Friedhofs- und Bestattungskultur in Schorndorf

18 Die verschiedenen Formen der Bestattung Bei einem Trauerfall stellt sich auch immer die Frage nach der Art und dem Ort der Bestattung. In der Regel richtet sich dies zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel darauf, dass seine Angehörigen seinen Willen erfüllen werden. Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Äußerungen nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille ver- fasst wurden. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen grundsätzlich berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehegatten, so geht der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwand- ter dem der entfernteren Verwandten oder des Verlobten vor. Zuständig für alle mit der Bestattung zu- sammenhängenden Friedhofsangelegen- heiten, auch im Hinblick auf die Höhe der von der Bestattungsform abhängigen Friedhofsgebühren, ist die Friedhofsver- waltung. Kontakt: Friedhofsverwaltung der Stadt Schorndorf Hungerbühlstraße 32–34 Neuer Friedhof, 73614 Schorndorf Telefon: 07181 602-3190 Telefax: 07181 602-3059 E-Mail: friedhof@schorndorf.de Die Entscheidung über die Bestattungs- form und die Art der Grabstätte ist nicht nur in Bezug auf die Kosten wichtig. Schließlich gilt es, für die unterschied- lichen Grabarten auch die verschieden langen Laufzeiten zu bedenken, die nur teilweise verlängert werden können. So beträgt die Ruhezeit der Leichen und Aschen bei Beisetzung von Urnen 15 Jahre und in allen übrigen Fällen 20 Jahre. Die generelle Grundlage für alle Angelegenheiten in Bezug auf das Fried- hofswesen ist die Friedhofsordnung der Stadt Schorndorf. Darüber hinaus gilt für die Benutzung des Friedhofs Friedhof Miedelsbach

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