Friedhofs- und Bestattungskultur in Schorndorf

6 Neuer Friedhof Oberberken Was ist später zu erledigen? • Lebensversicherung abrechnen. Unverzüglich, d. h. innerhalb von 24 Stunden, ist der Todesfall zu melden. • Tod eines Rentenempfängers beim Postrentendienst melden. • Bei der Rentenversicherungsstelle Vorschusszahlung beantragen. • Ggf. Witwen-/Witwer-, Waisen- Rentenansprüche geltend machen. • Bei Beamten Versorgungsleistungen und Zusatzversicherungen beantra- gen. • Den Sterbefall beim Arbeitgeber melden. • Evtl. Verfügungen beim Nachlass­ gericht abgeben. • Erbschein beantragen und gegebenen- falls Testament eröffnen lassen (Notar einschalten). • Wohnung kündigen, Übergabe regeln. • Gas und Wasser abstellen, Energie­ lieferungen kündigen, Heizungsanlage regulieren. • Zeitungen und Telefon ab- oder umbestellen. • Gewerbe abmelden. • Auto und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden. • Post umbestellen. • Daueraufträge bei Banken und Spar- kassen ändern. • Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen. • Mitgliedschaften und Abonnements kündigen. • Bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerbera- ter, Notar einschalten. • Grundbesitz, Geldvermögen, mo- biles Eigentum, Sachwerte klären lassen. • Übernahme von Verpflichtungen und Ansprüche gegenüber Dritten klären. • In professionellen Trauergruppen Trost suchen und finden. • Erd-, Feuer-, See-, Sozial-, Diamantbestattungen, FriedWald… • Bestattungsvorsorge, Bestattungsfinanzierung • Überführungen und Beerdigungen (National und International) • Hausbesuche • Trauerdruck im Haus • Totenmasken, Fingerprint, Gedenkschmuck, Erinnerungskristalle… Tel: 07181 / 932 74 01 Tag und Nacht www.trauerhaus-wolters.de Hauptfiliale: Gottlieb-Daimler-Straße 43 73614 Schorndorf Zweigstelle: Mühlstr. 105 73660 Urbach

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