Friedhofs- und Bestattungskultur in Schorndorf

7 Anzeige beim Standesamt Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist. Kontakt: Standesamt Schorndorf Verwaltungsgebäude Künkelin Urbanstraße 24, 73614 Schorndorf Telefon: 07181 602-3181 bis 3183 E-Mail: standesamt@schorndorf.de Öffnungszeiten Montag und Dienstag 8.00 – 14.00 Uhr Mittwoch 8.00 – 13.00 Uhr Donnerstag 8.00 – 18.00 Uhr Freitag 8.00 – 12.00 Uhr Jeder Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Stan- desamt anzuzeigen. In den meisten Fällen erfolgt die Sterbefallanzeige durch das Krankenhaus, das Alten- oder Pflegeheim oder den Bestatter. Möchte eine Angehö- rige oder ein Angehöriger den Sterbefall persönlich anzeigen, dann bringt sie/er ihren/seinen Ausweis sowie die ärztliche Bescheinigung über den Tod mit. Erforderliche Urkunden Die nötigen Dokumente für die Ausstel- lung der Sterbeurkunde besorgt in der Regel der Bestatter. Für die Eintragung des Sterbefalls in das Sterberegister sollten folgende Unterla- gen vorgelegt werden: • Todesbescheinigung des Arztes • Nachweis über den letzten Wohn- sitz, z. B. durch den Personalausweis oder eine Meldebescheinigung. Für ausländische Verstorbene ist die Vorla- ge des Passes erforderlich. • Bei Verheirateten, Geschiedenen und Verwitweten ein aktueller Auszug aus dem Eheregister vom Standesamt der Eheschließung. Bei Eheschließung im Ausland ist die Eheurkunde mit einer Übersetzung vorzulegen. Unter Umständen ist die Sterbeurkunde des anderen Ehegatten erforderlich oder ein Scheidungsurteil. Die Übersetzun- gen sollen von einem vor einem deut- schen Gericht zugelassenen Übersetzer erstellt werden. • Bei Ledigen ein aktueller, beglaubigter Registerauszug aus dem Geburts­ register des Geburtsstandesamtes. Bei Geburt im Ausland ist die auslän- dische Geburtsurkunde erforderlich. Die Übersetzung sollte von einem vor einem deutschen Gericht zuge- lassenen Übersetzer erstellt werden. Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsregister beim Standes- amt geführt werden. Friedhof Haubersbronn

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