Seniorenwegweiser der Stadt Schorndorf

•6. Finanzielle Leistungen, Hilfen und Vergünstigungen 38 überschreiten. Bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung liegt diese Grenze bei einem Prozent des Bruttoeinkommens. Eine schwerwiegende chronische Erkrankung bescheinigt die Hausärztin oder der Hausarzt auf einem Vordruck der Krankenkasse. Zum Nachweis der Zuzahlungen müssen auf Ihren Namen ausgestellte Belege und Quittungen gesammelt werden. Die Krankenkassen bieten hierfür Nachweishefte an. Genauere Informationen gibt es bei Ihrer Krankenversicherung. 6.7 Kriegsopferfürsorge Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene können bei Bedürftigkeit Hilfen beantragen. Infrage kommen z. B. Hilfe zum Lebensunterhalt (auch bei Heimaufenthalt), Krankenhilfe und Hilfe zur Pflege. Diese Leistungen sind abhängig vom Einkommen bzw. vom Vermögen. Antrag und Auskünfte: Landratsamt Rems-Murr-Kreis Amt für Soziales & Teilhabe Silcherstraße 39 73614 Schorndorf Telefon 07151 5011326 6.8 Schorndorfer Familienpass Der „Schorndorfer Familienpass“ wurde von der Stadt Schorndorf im Jahr 2008 als freiwilliges Angebot für die Schorndorfer Bürgerinnen und Bürger eingeführt. Er bietet die Möglichkeit, kostenlos, bzw. mit ermäßigten Eintrittspreisen städtische Einrichtungen zu besuchen. Gleichzeitig dient der Familienpass auch als Ausweis gegenüber anderen Institutionen und Vereinen, die ebenfalls Vergünstigungen anbieten. Anspruchsberechtigt sind neben Familien und Alleinerziehenden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, auch Einzelpersonen, die nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) folgende Leistungen be- ziehen: • Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Kapitel 3 und 4 SGB XII) • Bürgergeld, Asylbewerberleistungen und Sozialgeld (Kapitel 3 Absatz 2 SGB II) Wichtigste Befreiungskriterien: • Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII (Grundsicherung) – notwendige Unterlagen: Aktueller Bescheid über den Bezug von Leistungen • Blinde oder nicht nur vorübergehend sehbehinderte Menschen mit mindestens 60 Prozent Behinderung – notwendige Unterlagen: Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk „RF“ • Hörgeschädigte oder gehörlose Menschen – notwendige Unterlagen: Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk „RF“ • Menschen mit einer Behinderung, deren Grad der Behinderung mindestens 80 Prozent beträgt und nicht nur vorübergehend ist und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können – notwendige Unterlagen: Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk „RF“ • Empfängerinnen und Empfänger zur Hilfe von Pflege – notwendige Unterlagen: aktueller Bescheid über den Bezug von Hilfe zur Pflege nach SGB XII oder BVG Die Befreiung oder Ermäßigung werden nur auf Antrag erteilt. Über die Anträge entscheidet der: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln Service-Telefon 01806 999 555 10 (kostenpflichtig) Anträge und Auskünfte: Stadt Schorndorf Fachbereich für Familie und Soziales Sozialdienst Urbanstraße 24 Telefon 07181 602-3307, -3324, -3327, -3331 sozialdienst@schorndorf.de 6.6 Zuzahlungen Krankenkasse Die Zuzahlungen, z. B. bei Arztbesuchen und Medikamenten, die Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen leisten müssen, dürfen zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen nicht

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