Seniorenwegweiser der Stadt Schorndorf

•8. Verfügungen und Vollmachten 44 Ausführliche Informationen zum Thema sind in einer Broschüre zusammengestellt. Diese erhalten Sie unter: www.bmj.de/DE/Publikationen/publikationen_ node.html Weitere Informationen und Beratung rund um das Thema Vorsorgepapiere, wie Patientenverfügung, Vollmachten und Betreuungsverfügung, erhalten Sie bei der: Hospizstiftung Rems-Murr-Kreis e. V. Beratungen durch die Hospizstiftung Rems-Murr-Kreis e. V. in der Heilig-Geist-Kirche Friedhofstraße 9 73614 Schorndorf Anmeldung unter: 07191 92797-0 info@hospiz-remsmurr.de Stadt Schorndorf Fachbereich für Familie und Soziales Sozialdienst Urbanstraße 24 Telefon 07181 602-3307, -3324, -3327, -3331 sozialdienst@schorndorf.de Esslinger Initiative vorsorgen – selbst bestimmen e. V. Schelztorstraße 38 73728 Esslingen Telefon 0711 12564462 Mobil 0177 8799108 beratung@esslinger-initiative.de www.esslinger-initiative.de Betreuungsverein Rems-Murr e. V. Landratsamt Rems-Murr-Kreis Alter Postplatz 10 71332 Waiblingen Telefon 07151 501-1596 oder 07151 501-0 (Zentrale) Betreuungsbehörde Landratsamt-Rems-Murr-Kreis Alter Postplatz 10 71332 Waiblingen Telefon 07151 501-1841, 07151 501-1596 oder 07151 501-0 (Zentrale) Betreuungsverfügung Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Mit dieser können Sie das Gericht dazu verpflichten, Ihre Vorschläge zu berücksichtigen. Bei der Betreuungsverfügung wird die Handlungsvollmacht nur dann wirksam, wenn es tatsächlich erforderlich ist. Gesetzliche Betreuung Falls Sie niemandem eine Vollmacht erteilt haben, bestellt das zuständige Gericht einen rechtlichen Betreuer. Hierzu müssten Sie aufgrund einer psychischen oder körperlichen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sein, Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu erledigen. Der Betreuer vertritt Sie bei Bedarf sowohl in rechtlicher und finanzieller Hinsicht als auch in anderen Bereichen. Für gewöhnlich bestellt das Betreuungsgericht den rechtlichen Betreuer aus Ihrem Angehörigenkreis. © Stadt Schorndorf

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