Seniorenwegweiser für den Landkreis Schweinfurt

Finanzielle Hilfen 7.1. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit 7.1.1. Leistungen der Pflegeversicherung Im Jahr 2022 sind Änderungen der Leistungen bei Pflegebedürftigkeit geplant. Bitte informieren Sie sich bei den Beratungsstellen über die Leistungsänderungen (siehe Seite 5). Pflegebedürftige Menschen können Leistungen der Pflegeversicherung im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich erhalten (SGB XI). Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegeversicherung gestellt. Diese beauftragt den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) mit der Begutachtung des Antragstellers in der häuslichen Umgebung. Mit dem Pflegestärkungsgesetz (seit 2017) wurde der Begriff und die Begutachtungsrichtlinien der Pflegebedürftigkeit reformiert. Bei der Einstufung richtet sich der Hilfebedarf nach den körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen. Der Gutachter des MDK prüft die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen in folgenden Bereichen: ■ ■ Mobilität ■ ■ Kognitive und kommunikative Fähigkeiten ■ ■ Verhaltensweisen und psychische Problemlagen ■ ■ Selbstversorgung ■ ■ Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen ■ ■ Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Der Gutachter bewertet den Unterstützungsbedarf in den sechs Lebensbereichen, die je nach Beeinträchtigung mit Punkten bewertet werden. Aus der Summe dieser Punkte ergibt sich die Höhe des Pflegegrades. In aller Regel entspricht die Pflegeversicherung der Empfehlung des MDK. Der Antragsteller erhält dann einen Bescheid über die Pflegeeinstufung. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. 35 Finanzielle Hilfen 7 © HighwayStarz / Fotolia

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