Seniorenwegweiser für den Landkreis Schweinfurt

Vorsorge und Recht 8.1. Betreuungsstelle Die Aufgaben der Betreuungsstelle sind vielfältig. Zum einen stellen die Beratung über die Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen sowie deren öffentliche Beglaubigung ebenso, wie die Beratung über und Vermittlung von sogenannten „anderen Hilfen“, wesentliche Bausteine dar, um die Errichtung einer rechtlichen Betreuung zu vermeiden. Im Rahmen der Betreuungsgerichtshilfe unterstützen die Mitarbeiter der Betreuungsstelle das Amtsgericht in laufenden Verfahren, erstellen einen Sozialbericht über die persönlichen Lebensverhältnisse sowie die individuellen Unterstützungsbedarfe und schlagen geeignete Betreuer vor. Dazu müssen im Vorfeld die notwendigen Informationen eingeholt, der persönliche Kontakt zu der betroffenen Person gesucht werden, vorzugsweise in ihrem sozialen Umfeld. Die Gewinnung von neuen Betreuern, deren Beratung und Unterstützung sowie die Mitwirkung in der Aus- und Fortbildung stellen einen weiteren zentralen Grundpfeiler dar. Landratsamt Schweinfurt Betreuungsstelle Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt Telefon 09721 55-468 oder 09721 55-497 oder 09721 55-504 E-Mail betreuungsstelle@lrasw.de Internet www.landkreis-schweinfurt.de 8.2. Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Unfall oder Krankheit kommen oft überraschend und unerwartet. Die meisten Menschen denken, dass dann der Ehepartner oder die erwachsenen Kinder alles Nötige regeln können. Das ist jedoch nicht so. Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Geschäftsfähigkeit vorausgesetzt, kann mittels Vorsorgevollmacht bestimmt werden, wer im Bedarfsfall die rechtliche Vertretung übernehmen soll. Dies sollten Vertrauenspersonen sein, in der Regel handelt es sich um nahestehende Angehörige. Auf 41 Vorsorge und Recht 8 © francescoridolfi.com/ Fotolia

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