Seniorenwegweiser für den Landkreis Schweinfurt

7.6. ErmäSSigungen und Vergünstigungen 7.6.1. Schwerbehindertenausweis Menschen mit Behinderung sind in Beruf und Gesellschaft häufig benachteiligt. Daher gibt es verschiedene Ausgleiche, die behinderte Menschen in Anspruch nehmen können. Den Grad ihrer Behinderung (GdB) können natürlich auch ältere Menschen feststellen lassen und erhalten gegebenenfalls einen Feststellungsbescheid über den Umfang der Behinderung. Als schwerbehindert gelten Personen, bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales in Würzburg stellt auf Antrag das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung fest sowie weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen). Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Unterfranken Georg-Eydel-Straße 13, 97082 Würzburg Telefon 0931 4107-01 E-Mail poststelle.ufr@zbfs.bayern.de Internet www.zbfs.bayern.de 7.6.2. Rundfunkgebührenbefreiung Bewohner von Altenpflegeheimen und Behinderteneinrichtungen sind von der Entrichtung dieser Gebühr befreit, wenn das Heim oder die Einrichtung einen Versorgungsvertrag für die vollstationäre Pflege nachweisen kann. In Altenheimen, wo keine vollstationäre Pflege angeboten wird, sind von den Bewohnern die Rundfunkgebühren grundsätzlich zu zahlen. Haben die Altenwohnheime allerdings einen eingerichteten Pflegebereich, müssen die dort untergebrachten Bewohner auch keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Heimbewohner, die noch für den Rundfunkbeitrag angemeldet sind, können sich beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio abmelden. Von den Rundfunkgebühren können u. a. aber auch Arbeitslosengeld II-Empfänger, Sozialhilfeempfänger, Empfänger von Hilfe zur Pflege, Blindenhilfe und Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII befreit werden. Anträge und weitere Auskünfte über Rundfunkermäßigung erhalten Sie auf der Internetseite. Internet: www.rundfunkbeitrag.de 7.6.3. TelefongebührenermäSSigung Als Privatkunde mit einem Festnetzanschluss der Telekom können Sie und Ihre im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen einen Sozialtarif erhalten, wenn sie: ■ ■ durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind ■ ■ blind, gehörlos oder sprachbehindert sind und der Grad der Behinderung gemäß dem deutschen Schwerbehindertenrecht mindestens 90 erreicht. Die Vergünstigung wird Ihnen von den monatlichen Telefonkosten abgezogen. Auf welche Tarife ein Sozialtarif anwendbar ist, ist bei der Telekom direkt zu erfragen. Beachten Sie, dass der Sozialtarif nur bei der Telekom angeboten wird. Bitte prüfen Sie selbst, ob es gegebenenfalls auch andere günstigere Lösungen gibt. 7.7. Hilfen bei Schulden Ca. 15 Prozent aller Rentner und Pensionäre gelten als arm. Finanzielle Schwierigkeiten, Schulden und Überschuldung werden ein immer größeres Problem. Kostenlosen Rat und Unterstützung bietet die Schuldnerberatungsstelle. Kolping-Bildungszentrum Schweinfurt Schuldner- und Insolvenzberatung Fischerrain 2, 97421 Schweinfurt Telefon 09721 738959-0 E-Mail schuldnerberatung@ kolping-bildung-schweinfurt.de Internet www.kolping-bildung-schweinfurt.de 40 Finanzielle Hilfen 7

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