FINANZIELLE HILFEN Leistungen der Pflegeversicherung Pflegebedürftige Menschen können Leistungen der Pflegeversicherung im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich erhalten. Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegeversicherung gestellt. Diese beauftragt den Medizinschen Dienst (MD) Bayern mit der Begutachtung des Antragstellers in der häuslichen Umgebung. Ein Gutachter prüft und bewertet die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen in den Bereichen: Mobilität Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Selbstversorgung Bewältigung und Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Gestaltung des Arbeitslebens und sozialer Kontakte. Der Antragsteller erhält dann einen Bescheid über die Pflegeeinstufung. Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Rund um das Thema Pflege Greiferdrehkran © F. Trykowski 30 RUND UM DAS THEMA PFLEGE
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