Älter werden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Seniorenwegweiser des Landkreises Oberspreewald-Lausitz 41 7. RAT UND VORSORGE werden, welche Maßnahmen getroffen werden. Es ist Aufgabe des Vorsorgebevollmächtigten, dem in der Patien- tenverfügung ausgedrückten Willen Geltung zu verschaf- fen. Deshalb muss eine Patientenverfügung immer mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden; andernfalls entscheidet ein gerichtlich bestellter Betreuer. Weitere Informationen und kostenlose Muster: Betreuungsverein der Lebenshilfe Brandenburg e. V. Betreuungsstelle Senftenberg Fischreiherstraße 5, 01968 Senftenberg Tel.: 03573 7990010 Beratungszeiten: Mittwoch 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr Betreuungsbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz Großenhainer Straße 62 (Gesundheitsamt) 01968 Senftenberg Tel.: 03573 8704166 Beratungszeiten: Dienstag 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr Gerichts zwar nicht vermieden. Durch eine Betreuungs- verfügung kann aber Einfluss auf die durch ein Gericht anzuordnende Betreuung genommen werden. So kön- nen insbesondere die gewünschte Person und/oder auch Wünsche hinsichtlich der Lebensgestaltung bei Betreuung festgelegt werden. 7.3 Patientenverfügung Mit einer Patientenverfügung können Wünsche zur medizinischen Behandlung, insbesondere für den Fall des unmittelbar bevorstehenden Todes, bei unheilbaren Erkrankungen sowie bei Hirnschädigungen ohne Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins, geäußert werden, in dem ein Zustand der Entscheidungsunfähigkeit, etwa aufgrund von Bewusstlosigkeit, vorliegt. Bei der Umset- zung des Patientenwillens kommt dem Vorsorgebevoll- mächtigten, bzw., wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, dem gesetzlichen Betreuer, die zentrale Bedeutung zu: Er muss prüfen, ob die Festlegungen in der Patientenver- fügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Im Gespräch zwischen Vorsorgebevollmächtig- tem und dem behandelnden Arzt soll dann entschieden © Franziska Dinter © Franziska Dinter

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=