Älter werden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

46 Seniorenwegweiser des Landkreises Oberspreewald-Lausitz 7. RAT UND VORSORGE Weitere Informationen und kostenlose Muster für Vor- sorgevollmachten erhalten Sie in der Betreuungsbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz Knappenstraße 1, 01968 Senftenberg Tel.: 03573 8704166 oder 8704168 Beratungszeiten: Dienstag 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr Betreuungsverein der Lebenshilfe Brandenburg e. V. Betreuungsstelle Senftenberg Fischreiherstraße 5, 01968 Senftenberg Tel.: 03573 7990010 Beratungszeiten: Mittwoch 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr darf. Solange Sie als Patient einwilligungsfähig sind, ent- scheiden Sie selbst. Mit einer Patientenverfügung können Wünsche oder auch Ablehnungen zu medizinischen Heilbehandlungen, ärztlichen Eingriffen, bevorstehenden Operationen oder in Zusammenhang mit unheilbaren Erkrankungen, ins- besondere für den Fall des unmittelbar bevorstehenden Todes, aber auch bei bestehenden psychischen Erkran- kungen geäußert werden. Bei der Umsetzung des Pati- entenwillens kommt dem Vorsorgebevollmächtigten eine zentrale Bedeuteung zu. Es ist Aufgabe des Vorsor- gebevollmächtigten, dem in der Patientenverfügung aus- gedrückten Willen Geltung zu verschaffen und für die Umsetzung zu sorgen. Deshalb muss eine Patientenver- fügung immer mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden; andernfalls entscheidet ein gerichtlich bestellter Betreuer. Eine Patientenverfügung bedarf der ausführli- chen Schriftform. © Franziska Dinter © Franziska Dinter

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