Ratgeber für den Trauerfall Sinsheim

oder besser verkauft, verschenkt oder vererbt werden sollte. Hierzu ist in jedem Fall die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar nötig, da gegebenenfalls auch steuerliche Aspekte geklärt werden müssen. Wichtig ist hierbei, dass bei einem Übertragen des Hauses Wohn- rechte, Altenteilsrente sowie Pflegeverpflichtungen in das Grundbuch eingetragen werden müssen. Die Werte dieser Leistungen sollte man von einem Gutachter er- mitteln und prüfen lassen; ebenso sollte der Wert des Hauses und Grundstücks durch diesen ermittelt werden. Hilfreich ist eine umfassende Beratung zu einem frühen Zeitpunkt. Haushaltsauflösung Verschiedene Dienstleister können bei einer Haushalts- auflösung helfen. Diverse Fachdienste übernehmen auch die Haushaltsauflösung mit Entrümpelungen, Kleinreparaturen, Wohnungsabnahme und Übergabe an den Vermieter sowie die Entsorgung von Haushalts- geräten und die Abmeldung von Hausanschlüssen. Au- ßerdem gibt es Fachfirmen, die sich auf die komplette Regelung des Nachlasses spezialisiert haben. Achtung! Möbel oder alter Hausrat sollten niemals achtlos weggeworfen werden. Oftmals sind alte Erinne- rungen für Angehörige wichtig oder haben einen besonderen Wert. Sinnvoll ist es außerdem, einen Antiquar hinzu zu ziehen, der den Wert des Haus- rats korrekt einschätzt und diesen gegebenenfalls für eine bestimmte Summe übernimmt. Bestattungsbroschüre | 11

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