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Die Baurechtsabteilung der Stadt Sinsheim
als Ansprechpartner
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Sie wünschen kompetente Beratung zum Baugenehmi-
gungsverfahren? Dann sind Sie in der Baurechtsabteilung
der Stadt Sinsheim als Erstanlaufstelle richtig.
Die Abteilung bündelt u.a. folgende Aufgaben an einem
Ort:
J
Untere Baurechtsbehörde:
·
Zuständig von der Einreichung Ihres baurechtlichen
Verfahrens bis zur Entscheidung,
·
Auskünfte über die Bebaubarkeit von Grundstücken,
·
Führen des Baulastenverzeichnisses
J
Untere Denkmalschutzbehörde:
·
Zuständig von der Einreichung Ihres denkmalrechtli-
chen Verfahrens bis zur Entscheidung,
·
Beratung und Erteilung von Bescheinigungen nach dem
EStG,
·
Führen der Denkmalliste
J
Beratung über die Pflichten im Zusammenhang mit den
Wärmegesetzen des Bundes (EEWärmeG) und des Landes
(EWärmeG) und zuständige Behörde für die Vorlage der
Nachweise bzw. Erteilung von Abweichungen und Be-
freiungen.
Die Abteilung hat als Baurechtsbe­hörde darauf zu achten,
dass die baurechtlichen und anderen öffentlich-rechtli-
chen Vorschriften über die Errichtung und den Abbruch
von bau­lichenAnlagen befolgt und die von ihmerlassenen
Anordnungen eingehalten werden.
Wesentliche Aufgabe ist in diesem Zusammenhang die
Durchführung von Baugenehmigungsverfahren. Als Un-
tere Denkmalschutzbehörde trifft die Baurechtsabteilung
die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Kultur-
denkmalen.
Die Baurechtsabteilung beantwortet Ihre Fragen zur Be-
baubarkeit vonGrundstücken, erläutert die Festsetzungen
des Bebauungsplanes und steht Ihnen imDialogmit Ihrem
Planer während der gesamten Dauer des Bauvorhabens
in baurechtlichen Fragen zur Verfügung:
Baurechtsabteilung
Telefon: 07261 / 404 - 145 oder -146
Fax:
07261 / 404 - 4563
E-Mail: baurecht@sinsheim.de