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Neubauvorhaben und Bauvorhaben im Bestand
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Auswahl eines Baugrundstücks
Die Auswahl eines Baugrundstücks ist der erste entschei-
dende Schritt zur Verwirklichung Ihres Bauvorhabens, mit
der Sie zumeist eine langfristige Bindung an einen Stand-
ort eingehen. Bei der Auswahl können Sie nicht sorgfältig
genug vorgehen. Sie sollten deshalb vor einem Erwerb
das Grundstück so genau wie möglich kennen lernen. Es
empfehlen sich Besuche zu verschiedenen Zeiten. Auch
können Auskünfte von Nachbarn des ins Auge gefassten
Grundstücks hilfreiche Aufschlüsse geben.
Es ist von großerWichtigkeit beimKauf eines Grundstückes
insbesondere eines bebauten Grundstückes sich vom Ver-
käufer nicht nur einen aktuellen Grundbuchauszug vor-
legen zu lassen, sondern auch einen Auszug aus dem Bau-
lastenbuch und aus dem Altlastenkataster ggf. auch eine
Abfrage, ob das Gebäude unter Denkmalschutz steht.
Voraussetzung für eine
Bebaubarkeit
Der Grundstückseigentümer und/oder -käufer sollte sich
zunächst bei der zuständigen Baurechtsbehörde erkundi-
gen, ob das Grundstück nach den planungsrechtlichen
Eigenschaften und demStand der Erschließung tatsächlich
ein Baugrundstück ist und wie es bebaut werden darf.
Kann auf dem ins Auge gefassten Grundstück überhaupt
das geplante Bauvorhaben verwirklicht werden?
Gleiches gilt auch für bebaute Grundstücke. Hierbei sollte
den folgenden Fragen besondere Beachtung geschenkt
werden:
J
WelcheMöglichkeiten der Bebauung bestehen hinsicht-
lich der Grundstückslage, der Grundstücksgröße und des
Zuschnitts?
J
Welche Festsetzungen und Baubeschränkungen trifft
der Bebauungsplan oder die Gestaltungssatzung, falls
vorhanden?
J
Welche Baubeschränkungen ergeben sich durch die Um-
gebungsbebauung, falls kein Bebauungsplan vorliegt
(Einfügen in die Eigenart der vorhandenen Bebauung)?
J
Liegt es evtl. im Außenbereich (außerhalb eines im Zu-
sammenhang bebauten Ortsteiles)?
J
Wie sieht es mit der Baureife und der Erschließung des
Grundstücks aus, ist eine ausreichend ausgebaute Zu-
fahrtsstraße vorhanden, können Anschlüsse an die Ver-
sorgungs- und Entsorgungsleitungen (Gas, Strom, Was-
ser, Abwasser) kurzfristig hergestellt werden, was lässt
sich in Bezug auf die Tragfähigkeit des Baugrunds und
die Grundwasserverhältnisse feststellen? Gegebenenfalls
ist vor Baubeginn ein Baugrundgutachten einzuholen.
J
In welcher Höhe sind Zahlungen für Erschließungsbei-
träge zu erwarten?
J
Tangieren durchgehende Versorgungsleitungen (unter-
irdisch oder als Freileitung) das Baugrundstück?
J
Wie ist das Grundstück imGrundbuch belastet (z.B. durch
Grunddienstbarkeiten, die die Bebauungsmöglichkeiten
einschränken können)?
J
Sind für das Baugrundstück Baulasten eingetragen? Das
Baulastenverzeichnis wird bei der Baurechtsbehörde
geführt.
J
Steht das Objekt unter Denkmalschutz? Die Auskunft
erteilt die Baurechtsbehörde.
J
In welcher Entfernung befinden sich der Arbeitsplatz, die
Schule, derKindergarten, dieerforderlichenEinkaufsmög-
lichkeiten und wie ist die Verkehrsverbindung dorthin?
J
Falls über die Bebaubarkeit eines Grundstückes Zweifel
bestehen, empfiehlt es sich, Kontakt mit den Mitarbei-
terinnenoderMitarbeiternder Bauaufsichtsbehörde auf-
zunehmen und ggf. eine Bauvoranfrage einzureichen.
J
Welche Störungen sind zu erwarten? Industrie, Gewerbe,
landwirtschaftliche Betriebe oder Straßen inder Nähe des
Baugrundstücks können zu Beeinträchtigungen führen.
BestehenPlanungen, die zuBelästigungen führenkönnen
oder sind solche zu erwarten? Sie sollten den Flächennut-
zungsplan einsehen und erfragen, welche Planungen in
der Nähe des Baugrundstücks vorgesehen sind.
Ihr BAUSTOFFLIEFERANT
Willi Weiß
für Rohbau und Außenanlage
INHABER: K. BRÄUCHLE
Transporte und Baustoffhandel
74889 Sinsheim-Reihen
Louis-Goos-Straße 8
Telefon: 0 72 61/23 30
Mobil: 01 71/2 61 15 05
Telefax: 0 72 61/6 29 92