Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Sonneberg

26 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Die Finanzierungsmöglichkeiten von Umbaumaßnahmen und Hilfsmitteln im Einzelnen: Gesetzliche Krankenkasse: Krankenkassen finanzieren ausschließlich Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Voraussetzung für die Bewilligung von Hilfsmitteln ist eine ärztliche Verordnung. Diese sollte enthalten: die Diagnose und Begründung der medizinischen Notwendigkeit, die Bezeichnung des Hilfsmittels ggfs. die Hilfsmittelnummer. Maßgeblich (aber nicht ausschließlich) ist das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen. Jeder Antrag wird individuell geprüft. Finanziert werden Seh- und Hör- hilfen, Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel, wie zum Beispiel: Besondere Haltegriffe, Gehhilfen, Rollatoren, Badewannenlifter, Rollstühle, Duschhocker, Duschstühle, Pflegebett, Badebretter, elektrischer Betteinlegerahmen, Toilettensitzer­ höhungen, Umsetzhilfen, Aufstehhilfen. Für die Hilfsmittel bestehen unterschiedliche Versor- gungsvereinbarungen, die Versorgung orientiert sich an den im Lager vorhandenen Produkten und den Nut- zungserfordernissen. Es besteht also kein Anspruch auf ein bestimmtes Produkt. Wenn für Sie nur ein be- stimmtes Produkt in Frage kommt, ist es wichtig, den Bedarf in der Verordnung genau zu beschreiben und zu begründen. Bei Ablehnung haben Sie die Möglich- keit des Widerspruchs. Viele Hilfsmittel gibt es auch im Einzelhandel zu kaufen. Zu bedenken ist, dass Hilfsmittel immer individuell und fachgerecht angepasst werden sollten, damit sie auch in vollem Umfang wirksam werden können. Sanitätshäuser bieten den Vorteil einer fach- gerechten Beratung, sie kommen in der Regel ins Haus, damit Hilfsmittel vor Ort ausprobiert und ange- passt werden können. Notwendige Reparaturen oder Wartungsarbeiten werden vom Sanitätshaus über­ nommen oder organisiert. Die Kosten der Hilfsmittel werden von der Kranken- kasse übernommen, jedoch ist von Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ein Eigenanteil zu zahlen. Fast alle Hilfsmittel werden leihweise zur Verfügung gestellt und an das Sanitätshaus zurück­ gegeben, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Private Krankenversicherung : Die Hilfsmittel- versorgung ist im Vertrag privatrechtlich geregelt und kann auch ausgeschlossen sein. Häufig ent- spricht das Leistungsangebot dem der gesetzlichen Krankenkassen. Leistung der Beihilfestellen: (beamtenrechtliche Krankenfürsorge) Das Leistungsangebot entspricht dem der gesetzlichen Krankenkassen. Pflegekassen: Nach dem SGB XI §40 gewährt die Pflegekasse pflegebedürftigen Menschen technische Pflegehilfs- mittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Voraussetzung ist, dass die Einstufung in einen Pflegegrad vorliegt und durch die Maßnahme die häusliche Pflege erleichtert oder ermöglicht wird oder eine selbständigere Lebensführung unterstützt wird. Zu den technischen Hilfsmitteln gehören zum Beispiel: ein Pflegebett, der Hausnotruf oder andere Hilfsmittel, die zur Erleichterung der Pflege notwendig sind. Leistungsträger (Kontakt) Leistungsart Anspruchsberechtigte Stiftungen je nach Stiftungszweck X X X Anspruchsberechtigte je nach Stiftungszweck Mietumlage: Sprechen Sie bei Bedarf Ihren Vermieter an, ob er sich an den Kosten beteiligt. Die Finanzierung kann auch über eine Mieterhöhung, ggfs. eine Mischfinanzierung aus Eigenanteil und Mieterhöhung erfolgen. Wohnungsbauförderung der Länder: Die Thüringer Aufbaubank fördert verschiedene Programme (Wohnraumförderung Bestand, Neubau, Modernisierung). Bei einem anerkannten Grad der Behinderung können vergünstigte Berechnungen, z. B. des einzubringenden Eigenanteils, wirksam werden. (zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Broschüre – keine spezielle Förderung für barrierefreies Umbauen für Mieter oder Eigenheimbesitzer) Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen sind möglich. Auf den folgenden Seiten finden Sie genauere Erklärungen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten.

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