Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Sonneberg

27 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind über­ wiegend bauliche Maßnahmen, die mit einem wesentlichen Eingriff in die Bausubstanz ver­ bunden sind, zum Beispiel: Badumbau (u. a. Einbau bodengleiche Dusch), fest installierte Rampen, Türver- breiterungen, Treppenlifte, entfernen von Schwellen, Ein- und Umbau von Mobiliar, verlegen rutschfester Bodenbeläge, Veränderung der Raumgeometrie, an- bringen von Handläufen und Haltegriffen. Der Zuschuss beträgt bis zu 4000,– Euro für alle im Zeitraum der Antragstellung notwendigen Maßnahmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er auch wie- derholt bewilligt werden, zum Beispiel, aufgrund einer starken Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder einer neuen Diagnose, die weitere Maßnahmen der Wohnungsanpassung notwendig macht. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme an die Pflegekasse gestellt werden, erst nach Bewilligung kann mit dem Umbau begonnen werden. Neben der Beschreibung der Maßnahme muss mindes- tens ein Kostenvoranschlag (fragen Sie dazu Ihre Pflegekasse) eingereicht werden, oft auch eine Ein- verständniserklärung des Vermieters. Ein Foto der Ausgangssituation und ein Skizze der geplanten Maßnahme mit einer kurzen Begründung kann das Verfahren erleichtern. Reicht der Zuschuss der Pflegekasse nicht aus und es sind bei geringem Einkommen keine Eigenmittel vor- handen, ist zur Übernahme der übersteigenden Kosten eine Antragstellung beim Sozialhilfeträger möglich. Auch für mehrere, maximal vier in einem Haushalt oder einer Pflegewohngruppe wohnende Personen, kann der Zuschuss bewilligt werden. Für die Neugründung von Pflegewohngruppen gibt es einen Förderbetrag, sowie je Bewohner einen monatlichen Betrag für die organisatorischen, verwalterischen und pflegerischen Tätigkeiten in der Pflegewohngruppe. Lassen Sie sich dazu entsprechend beraten. Ist ein Anpassen der Wohnung aufgrund finanzieller oder baulicher Gegebenheiten nicht möglich oder sinn- voll, kann der Zuschuss der Pflegekasse auch für die Kosten eines Umzuges in eine barrierefreie Wohnung bewilligt werden, der Anspruch wird im Einzelfall geprüft. Leistungen der privaten Pflegeversicherung: Das Leistungsangebot entspricht dem der gesetz­ lichen Pflegekassen. Beratung bekommen Sie auch bei: Compass Private Pflegeberatung. Bundesmittel: Förderprogramm der KfW „Altersgerecht Umbauen“, auch Förderung zum Einbruchschutz: Das Förderprogramm ist unabhängig vom Einkommen, gesundheitlichen Einschränkungen oder dem Alter. Gewährt werden kann ein Zuschuss (Programm 455) oder ein Darlehen (Programm 159) für den barriere- freien Umbau und Maßnahmen des Einbruchschutzes. Anträgeauf einen Zuschuss sind nur möglich, solange die aus dem Bundeshaushalt bereitgestellten Gelder im Verlauf des Jahres noch nicht aufgebraucht sind. Als zinsgünstiger Kredit können 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt werden. Die Antragstellung für den Zuschuss erfolgt direkt bei der KfW-Bank, der Antrag für den Kredit erfolgt über die Hausbank. Gefördert werden Maßnahmen in den folgenden Bereichen: 1. Wege zu den Gebäuden und zum Wohnumfeld 2. Eingangsbereich und Wohnungszugang 3. Vertikale Erschließung /Überwindung von Niveauunterschieden 4. Anpassung der Raumgeometrie 5. Maßnahmen an Sanitärräumen 6. Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag 7. Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen Die Förderbausteine und Erklärungen zu den ein- zelnen förderfähigen Maßnahmen finden Sie in der Anlage „Technische Mindestanforderungen für alters­ gerechte Umbauten“ der Kfw-Bank im Internet unter www.kfw.de un ter „Altersgerecht Umbauen“. Sie können sich für Infomaterial der KfW auch an die Wohnberatung wenden. Das Förderprogramm kann mit weiteren Programmen, z. B. „Energieeffizient Sanieren“ kombiniert werden. Sozialhilfeträger: Das Sozialamt kann Leistungen zur Verbesserung der Wohnsituation älterer und behinderter Menschen gewähren. Der Anspruch wird im Einzelfall geprüft. Sozialhilfe wird nachrangig, nach Ansprüchen bei anderen Leistungsträgern, gewährt. Es werden Einkommens- und Vermögensverhältnissedes Antragsstellers geprüft. Die Leistung kann auch ergänzend erfolgen, wenn der Zuschuss der Pflegekasse für die erforderliche Maßnahme zur Wohnungspassung nicht ausreicht.

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