Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Sonneberg
32 Hilfe und Unterstützung Hilfe und Unterstützung Alle Pflege-Leistungen im Überblick Im Pflegegrad 1 werden Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber bereits eingeschränkt sind. Diese können beispiels weise Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, erhalten einen Wohngruppenzuschlag in ambulant betreuten Wohngruppen, eine Versorgung mit Pflege hilfsmitteln sowie Zuschüsse bei Maßnahmen der Wohnungsanpassung und bei vollstationärer Pflege. In den Pflegegraden 1 bis 5 können Versicherte zu- sätzlich für anerkannte Angebote und zugelassene Pflegeeinrichtungen einen Entlastungsbetrag von 125 Euro geltend machen. Innerhalb der stationären Pflege bleiben die Eigen anteile ab Pflegegrad 2 einheitlich. Das heißt, dass wenn sich der Pflegegrad erhöht, der Eigen anteil deswegen nicht steigt. Darüber hinaus gilt ein Bestandschutz: Falls Pflegebedürftige nach der Neu- regelung nur noch Anspruch auf geringere Leistungen der Pflegversicherung hätten, wird dieser Differenz betrag durch die Pflegekasse gedeckt. © Erwin Wodlicka/Colourbox.de GRUN • Ganzkö • An- un • Haar- u • Inkonti • Lagern, HAUS • Zuberei • Reinige • Organis • Wäsche BEHA • Injektio • Medika Müßweg 13 • 96268 Mitwitz / Kaltenbrunn Tel.: 0 92 66 / 99 22 22 • Fax: 0 92 66 / 99 15 23 info@pflege-sonnen-s-b.de www.pflegedienst-sonnenschein-kc.de WIR NEHMEN UNS GERNE ZEIT FÜR SIE! Wir sind für alle Kassen zugelassen, somit erfolgt die Kostenübernahme durch die Pflege- und Krankenkassen sowie dem Sozialhilfeträger. 24-Stunden- Rufbereitschaft
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