Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Sonneberg

32 Hilfe und Unterstützung Hilfe und Unterstützung Alle Pflege-Leistungen im Überblick Im Pflegegrad 1 werden Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber bereits eingeschränkt sind. Diese können beispiels­ weise Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, erhalten einen Wohngruppenzuschlag in ambulant betreuten Wohngruppen, eine Versorgung mit Pflege­ hilfsmitteln sowie Zuschüsse bei Maßnahmen der Wohnungsanpassung und bei vollstationärer Pflege. In den Pflegegraden 1 bis 5 können Versicherte zu- sätzlich für anerkannte Angebote und zugelassene Pflegeeinrichtungen einen Entlastungsbetrag von 125 Euro geltend machen. Innerhalb der stationären Pflege bleiben die Eigen­ anteile ab Pflegegrad 2 einheitlich. Das heißt, dass wenn sich der Pflegegrad erhöht, der Eigen­ anteil deswegen nicht steigt. Darüber hinaus gilt ein Bestandschutz: Falls Pflegebedürftige nach der Neu- regelung nur noch Anspruch auf geringere Leistungen der Pflegversicherung hätten, wird dieser Differenz­ betrag durch die Pflegekasse gedeckt. © Erwin Wodlicka/Colourbox.de GRUN • Ganzkö • An- un • Haar- u • Inkonti • Lagern, HAUS • Zuberei • Reinige • Organis • Wäsche BEHA • Injektio • Medika Müßweg 13 • 96268 Mitwitz / Kaltenbrunn Tel.: 0 92 66 / 99 22 22 • Fax: 0 92 66 / 99 15 23 info@pflege-sonnen-s-b.de www.pflegedienst-sonnenschein-kc.de WIR NEHMEN UNS GERNE ZEIT FÜR SIE! Wir sind für alle Kassen zugelassen, somit erfolgt die Kostenübernahme durch die Pflege- und Krankenkassen sowie dem Sozialhilfeträger. 24-Stunden- Rufbereitschaft

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=