Älter werden im Landkreis Oberallgäu

20 Landespflegegeld Der Freistaat Bayern gewährt Leistungsempfängern aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 ein nicht zweckgebundenes Landespflegegeld in Höhe von 1.000 € pro Jahr. Damit können Sie etwa Menschen, die sich jeden Tag um Sie kümmern, eine finanzielle Anerkennung zukommen lassen. Dies können pflegende Angehörige genauso sein wie Freunde oder Helfer. Einen Anspruch auf das Landespflegegeld haben alle Leistungsberechtigten, die mit Pflegegrad 2 oder höher eingestuft sind und deren Hauptwohnsitz in Bayern liegt. Der Antrag für das laufende Pflegegeldjahr ist bis spätestens 31.12. schriftlich beim Bayerischen Landesamt für Pflege zu stellen. Den Antrag und weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.landespflegegeld.bayern.de. Bayerisches Landesamt für Pflege  Postfach 1365, 92203 Amberg  09621 – 96692444  landespflegegeld@lfp.bayern.de Schwerbehindertenausweis Der Schwerbehindertenausweis ist ein amtlicher Nachweis für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Auf Antrag stellt das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) das Vorliegen einer Behinderung fest, den Grad der Behinderung (GdB) sowie weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen). Sie können Ihren Antrag online stellen. Alternativ erhalten Sie Formulare bei Ihrer Gemeindeverwaltung. Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) – Region Schwaben  Morellstraße 30, 86159 Augsburg  0821 – 5709001  poststelle.schw@zbfs.bayern.de  www.zbfs.bayern.de Schuldnerberatung Niedriges Einkommen, unvermittelte Erkrankung, der Verlust des zweiten Haushaltseinkommens, Trennung/ Scheidung oder Tod des Partners – dies sind häufig Lebensereignisse, die Verschuldung entstehen lassen. Die Schulden werden zur Belastung und bestimmen den Alltag – Hilflosigkeit entsteht. Die Schuldnerberatung steht Ihnen in dieser Situation beratend zur Seite. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen, die möglich, wirtschaftlich sinnvoll und nachhaltig sind. Das Angebot der Schuldnerberatung ist kostenlos. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt. Schuldnerberatung – Landratsamt Oberallgäu Zuständigkeit für den nördlichen Landkreis  Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen  08321 – 612-152  08321 – 612-160  wolfgang.frommel@lra-oa.bayern.de  www.oberallgaeu.org Schuldner- und Insolvenzberatung – Caritasverband Kempten-Oberallgäu e. V. Zuständigkeit für den südlichen Landkreis  Martin-Luther-Straße 10b, 87527 Sonthofen  08321 – 6601-47  08321 – 6601-13  schulden@caritas-oberallgaeu.de  www.caritas-kempten.de 2. Beratung und Information

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