19 2. Beratung und Information Wohngeld Der Anspruch auf Wohngeld ist abhängig vom Einkommen und Vermögen, der monatlichen Miete und der Zahl der im Haushalt lebenden Personen. Falls Sie bereits Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhalten, bekommen Sie in der Regel kein Wohngeld, vgl. § 3 WoGG. Wohngeld wird nach Mietzuschuss zu den Kosten der Mietwohnung und Lastenzuschuss für Eigentümer von Wohnungen unterschieden. Der Antrag ist an die Wohngeldstelle zu stellen, zudem erhalten Sie dort weiterführende Informationen. Wohngeldstelle – Landratsamt Oberallgäu Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen 08321 – 612-139 08321 – 612-160 www.oberallgaeu.org Rente Für die meisten älteren Menschen ist die Rente das hauptsächliche Einkommen ihrer Altersversorgung und bedeutet weitgehend eine Absicherung des bestehenden Lebensstandards. Welche Rentenart und Höhe in Ihrem Fall beansprucht werden kann, hängt von vielen Faktoren ab. Eine Auskunft in Ihrer persönlichen Situation erhalten Sie von den folgenden Stellen. Zudem kann auch Ihre örtliche Gemeinde- oder Stadtverwaltung nähere Informationen geben. Deutsche Rentenversicherung Schwaben Dieselstraße 9, 86154 Augsburg 0821 – 500-0 0821 – 500-2121 (Terminvereinbarung) 0821 – 500-1000 info@drv-schwaben.de www.deutsche-rentenversicherung-schwaben.de Jeden Montag findet von der Deutschen Rentenversicherung eine kostenlose Beratung im Landratsamt Oberallgäu, Zimmer Nr. 3.07 statt. Terminabsprache und -anmeldung bitte unter Telefon: 08321 – 612-900 (bitte bei der Terminanmeldung die Versicherungsnummer bereithalten). Deutsche Rentenversicherung, Auskunft und Beratungsstelle Königsstraße 2, 87435 Kempten 0821 – 500-2121 (Terminvereinbarung) Staatliches Versicherungsamt – Landratsamt Oberallgäu Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen 08321 – 612-130 08321 – 612-160 www.oberallgaeu.org
RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=