Älter werden im Landkreis Oberallgäu

19 2. Beratung und Information Wohngeld Der Anspruch auf Wohngeld ist abhängig vom Einkommen und Vermögen, der monatlichen Miete und der Zahl der im Haushalt lebenden Personen. Falls Sie bereits Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhalten, bekommen Sie in der Regel kein Wohngeld, vgl. § 3 WoGG. Wohngeld wird nach Mietzuschuss zu den Kosten der Mietwohnung und Lastenzuschuss für Eigentümer von Wohnungen unterschieden. Der Antrag ist an die Wohngeldstelle zu stellen, zudem erhalten Sie dort weiterführende Informationen. Wohngeldstelle – Landratsamt Oberallgäu  Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen  08321 – 612-139  08321 – 612-160  www.oberallgaeu.org Rente Für die meisten älteren Menschen ist die Rente das hauptsächliche Einkommen ihrer Altersversorgung und bedeutet weitgehend eine Absicherung des bestehenden Lebensstandards. Welche Rentenart und Höhe in Ihrem Fall beansprucht werden kann, hängt von vielen Faktoren ab. Eine Auskunft in Ihrer persönlichen Situation erhalten Sie von den folgenden Stellen. Zudem kann auch Ihre örtliche Gemeinde- oder Stadtverwaltung nähere Informationen geben. Deutsche Rentenversicherung Schwaben  Dieselstraße 9, 86154 Augsburg  0821 – 500-0  0821 – 500-2121 (Terminvereinbarung)  0821 – 500-1000  info@drv-schwaben.de  www.deutsche-rentenversicherung-schwaben.de Jeden Montag findet von der Deutschen Rentenversicherung eine kostenlose Beratung im Landratsamt Oberallgäu, Zimmer Nr. 3.07 statt. Terminabsprache und -anmeldung bitte unter Telefon: 08321 – 612-900 (bitte bei der Terminanmeldung die Versicherungsnummer bereithalten). Deutsche Rentenversicherung, Auskunft und Beratungsstelle  Königsstraße 2, 87435 Kempten  0821 – 500-2121 (Terminvereinbarung) Staatliches Versicherungsamt – Landratsamt Oberallgäu  Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen  08321 – 612-130  08321 – 612-160  www.oberallgaeu.org

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