Seniorenwegweiser der Stadt Sprockhövel

22 3 Leistungen der Pflegeversicherung und Hilfe zur Pflege Der Leistungsbetrag kann um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinde- rungspflege auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalen- derjahr erhöht werden. Das Pflegegeld wird während der Kurzzeitpflege für maximal 8 Wochen hälftig weitergezahlt. Pflegebedürftige Personenmit demPflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat einsetzen, um Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. 3.4.7 Verhinderungspflege Verhinderungspflege wird notwendig, wenn die Pflege­ person zeitweise durch eine Kur, Erkrankung oder wegen eines Urlaubes nicht für die häusliche Pflege und Ver- sorgung zur Verfügung steht. Für einige Stunden, Tage oder Wochen muss die verhinderte Pflegeperson ersetzt werden. Verhinderungspflege kann durch private Pflegeperso- nen, professionelle Pflegedienste oder Kurzzeitpflege- Einrichtungen geleistet werden. ImRahmen der Verhinderungspflege übernimmt die Pfle- geversicherung Kosten für eine Ersatzpflege für bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr (Maximalbetrag: 1.612 Euro). Voraussetzung für den Anspruch auf Verhinderungs- pflege ist, dass die Pflege in der häuslichen Umgebung bereits mindestens 6 Monate lang geleistet wurde und mindestens der Pflegegrad 2 besteht. Außerdem kann bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege zusätzlich für die Verhinderungspflege genutzt werden (bis zu 806 Euro, Betrag wird auf den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege angerechnet). Das Pflegegeld wird für maximal 6 Wochen während der Verhinderungspflege hälftig weiter gezahlt. Pflegebedürftige Personenmit demPflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat einsetzen, um Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. 3.4.5 Teilstationäre Tages- und/oder Nachtpflege Die Tagespflege unterstützt Pflegebedürftige dabei, län- ger im häuslichen Umfeld verbleiben zu können. Der/die Pflegebedürftige verbringt den Tag oder ein paar Stun- den in der Einrichtung und kommt dann wieder zurück in die eigenen vier Wände. Die Tagespflege kann einmal oder mehrfach in der Woche hilfreich sein, wenn z. B. die pflegebedürftige Person sonst viel allein zu Hause ist, die häusliche Pflege nicht im ausreichenden Maße sichergestellt werden kann oder es zur Stärkung der häuslichen Situation sinnvoll ist. Ein Fahrdienst kann für die Wege von zu Hause zur Tagespflegeeinrichtung und zurück genutzt werden. In der Tagespflegeeinrich- tung gibt es sowohl ein Betreuungsangebot als auch ein pflegerisches Angebot. Auch Nachtpflege ist eine Leistung der Pflegekasse. Hier wird der pflegebedürftige Mensch nachts betreut und gepflegt und ist am Tag in der eigenen Wohnung. In Sprockhövel und Umgebung gibt es jedoch zurzeit keine Einrichtung, die Nachtpflege anbietet. Leistungen der Pflegeversicherung für die Tagespflege Pflegegrad 2 689 Euro Pflegegrad 3 1.298 Euro Pflegegrad 4 1.612 Euro Pflegegrad 5 1.995 Euro Dieses Geld kann ausschließlich zur Finanzierung der Tages- oder Nachtpflege verwendet werden. 3.4.6 Kurzzeitpflege In der Kurzzeitpflege wird ein pflegebedürftiger Mensch für eine begrenzte Zeit in einem Pflegeheim oder einer Kurzzeitpflegeeinrichtung betreut. Häufige Gründe für eine Kurzzeitpflege sind zumBeispiel der Urlaub der Pfle- geperson, eine Krisensituation bei der häuslichen Pflege oder eine Übergangszeit nach dem Krankenhausaufent- halt, in der die häusliche Pflege noch organsiert werden muss. Auch wenn ein Heimplatz notwendig geworden ist, dieser aber noch nicht verfügbar ist, kann die Kurz- zeitpflege die Wartezeit hierfür überbrücken. Es besteht ein Anspruch auf bis zu 8 Wochen Kurzzeit- pflege im Kalenderjahr, 1.612 Euro stehen pflegebedürf- tigen Menschen ab Pflegegrad 2 hierfür zur Verfügung.

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