Seniorenwegweiser der Stadt Sprockhövel

40 6 Weitere Informationen und besondere Lebenslagen 6.1 Alters- und Ehejubiläen Der Bürgermeister oder seine Stellvertreter/-in gratulie- ren Einwohnerinnen und Einwohnern zu einem beson- deren Geburtstag oder zum Ehejubiläum. Dazu gehören alle Sprockhöveler/-innen, die 80, 85, 90, 95 Jahre und älter werden, sowie Ehepaare mit goldener, diamantener oder eiserner Hochzeit. Ansprechpartnerin: Frau Andrea Schumacher, Rathaus (1. OG, Raum Zim- mer 1.33), Tel.: 02339 917-263 6.2 Vorsorgevollmacht, Patienten­ verfügung, Betreuungsverfügung, gesetzliche Betreuung Auch wenn wir nicht gerne daran denken, wissen wir: Krankheit, Unfall oder Alter können jeden in eine Lage bringen, in der er nicht mehr die wichtigen Angelegen- heiten seines Lebens selbstverantwortlich regeln kann. Auch wenn Angehörige oder andere Vertrauenspersonen um die Wünsche des jeweils anderen wissen, benötigen sie eine Vertretungsvollmacht, um rechtsverbindlich entscheiden und tätig werden zu können. Wir sind gut beraten, in gesunden Zeiten Vorsorge für den Betreu- ungsfall zu treffen. Eine Basisberatung über die Möglichkeiten von Vorsor- gevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und gesetzlicher Betreuung können Sie im städtischen Seniorenbüro erhalten. Hier steht auch eine Broschüre mit einer ausführlichen Darstellung der Problematik zur Verfügung. Weitergehende Beratung wird angeboten von: Betreuungsstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises Hauptstraße 92, 58332 Schwelm Ansprechpartnerinnen: Frau Beate Flüs (Buchstaben A – M) Tel.: 02336 93-2280 Frau Eva Ulrich (Buchstaben N – Z) Tel.: 02336 93-2233 Die gesetzliche Betreuung wird beantragt am Amtsgericht Hattingen Bahnhofstraße 9, 45525 Hattingen, Tel.: 02324 5050 Auf den Webseiten des Bundesjustizministeriums und des Justizministeriums NRW erhalten Sie zusätz- liche Informationen und Formulierungshilfen für die Patientenverfügung. Internet: www.bmj.bund.de un d www.justiz.nrw.de © Getty Images/Polka Dot RF

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