Ausbildung Stade

Berufsausbildungsvertrag (§§ 10, 11 des Berufsbildungsgesetzes – BBiG) Zwischen dem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) und der/dem Auszubildenden wird nachstehender Berufsausbildungsvertrag zur Ausbildung im Ausbildungsberuf (wenn einschlägig, bitte einschließlich Fachrichtung, Schwerpunkt, Wahlqualifikation(en) und/oder Einsatzgebiet nach der Ausbildungsordnung bezeichnen) nach Maßgabe der Ausbildungsordnung1 geschlossen. Zuständige Berufsschule Änderungen des wesentlichen Vertragsinhaltes sind vom Ausbildenden unverzüglich zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der Industrie und Handelskammer anzuzeigen. Die beigefügten Angaben zur sachlichen und zeitlichen Gliederung des Ausbildungsablaufes (Ausbildungsplan) sowie die beigefügten weiteren Bestimmungen sind Bestandteil dieses Vertrages. Angaben zum Ausbildenden Name des Ausbildenden (Ausbildungsbetriebes)2 Straße, Haus Nr. PLZ Ort Telefonnummer E Mail Adresse (Angabe freiwillig) Name, Vorname verantwortliche/r Ausbilder/in § 1 – Dauer der Ausbildung Dauer Die Ausbildungsdauer beträgt nach der Ausbildungsordnung 24 Monate. 36 Monate. 42 Monate. Auf die Ausbildungsdauer wird die Berufsausbildung zur/zum4 bzw. eine berufliche Vorbildung in mit Monaten angerechnet.5 Die Berufsausbildung wird in Vollzeit Teilzeit 6 (% der Ausbildungszeit in Vollzeit) durchgeführt. Die Ausbildungsdauer verlängert sich aufgrund der Teilzeit um Monate. Soweit keine geschlechtsneutrale Formulierung gewählt wird, dient dies allein der Vereinfachung der Lesbarkeit. Auch dort werden alle Menschen angesprochen – unabhängig von ihrem Geschlecht (w/m/d). Angaben zum/zu gesetzlichen Vertreter(n)3 keiner Eltern Mutter Vater Vormund Name Vorname Straße, Haus Nr. PLZ Ort Geburtsdatum Mobil /Telefonnummer (Angabe freiwillig) E Mail Adresse (Angabe freiwillig) Name, Vorname Anschrift Name, Vorname Anschrift Angaben zur/zum Auszubildenden BLATT 2 / AUSFERTIGUNG FÜR AUSBILDENDE / SEITE 1 VON 4 Dein Ausbildungsstart Der Ausbildungsvertrag Geschafft! Du hast deinen Ausbildungsplatz gefunden und der Ausbildungsbetrieb will dich einstellen. Vor Beginn der Ausbildung muss jetzt nur noch der Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden. Den schließt der Ausbildungsbetrieb mit dir, indem du mit dem Firmenvertreter des Betriebes den Vertrag unterschreibst. Falls du noch keine 18 Jahre alt bist, müssen zusätzlich die gesetzlichen Vertreter, also in der Regel deine Eltern, unterschreiben. Solltest du Zusagen von mehreren Unternehmen haben, teile auch den anderen deine Entscheidung mit, damit du keine Lehrstelle blockierst. Manche Bewerber unterschreiben aus taktischen Gründen mehrere Verträge, das verstößt allerdings gegen das Vertragsrecht! Was muss im Ausbildungsvertrag stehen? • Zunächst werden die Vertragspartner, die den Vertrag schließen, aufgeführt. Also werden genaue Angaben des Ausbildungsbetriebs, deine persönlichen Daten sowie die deiner gesetzlichen Vertreter eingetragen. Ganz wichtig ist die Angabe, für welchen Beruf du ausgebildet wirst. Es kann nur in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Das heißt, wenn für den Beruf eine Ausbildungsverordnung durch Rechtsverordnung von den entsprechenden Bundesministern erlassen wurde. Damit wird eine geordnete, einheitliche betriebliche Ausbildung in ganz Deutschland sichergestellt. Du findest diese Berufe unter www.bibb.de. © Damir Khabirov - stock.adobe.com 70 Dein Ausbildungsstart

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