Ausbildung Stade

• Ausbildungsdokumente – unterschriebener Ausbildungsvertrag – sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung – Rahmenlehrplan für den jeweiligen Ausbildungsberuf • Ärztliche Bescheinigung zur Erstuntersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz (für Auszubildende unter 18 Jahren) • Girokonto • Vermögenswirksame Leistungen • Steueridentifikationsnummer • Schulzeitbescheinigung • Sozialversicherungsausweis • Krankenkassennachweis Checkliste: Dokumente und Co. für den Ausbildungsstart • Die Angabe, wann die Ausbildung beginnt und endet, darf nicht fehlen. Die Laufzeit der Ausbildung wird immer in Monaten angegeben und beträgt in der Regel zwischen 24 und 42 Monaten. Sie wird in der Ausbildungsverordnung festgelegt. Falls du eine besondere schulische Vorbildung oder evtl. sogar schon eine Ausbildung hast, kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Das wird dann auch eingetragen. • Geregelt wird auch, wie lange die Probezeit ist. Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf maximal vier Monate dauern. In dieser Zeit kannst du – aber auch der Ausbildungsbetrieb – jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist das Ausbildungsverhältnis beenden. Im Ausbildungsvertrag muss auch stehen, an welchen Ausbildungsmaßnahmen du außerhalb deines Ausbildungsbetriebes teilnimmst, z. B. in einer Filiale des Betriebes. • Wie viel Geld bekommst du und wann wird die Vergütung gezahlt? Diese Angaben gehören in jeden Ausbildungsvertrag. Die Vergütungshöhe richtet sich nach dem Ausbildungsberuf und dem Unternehmen. Die Vergütung muss jährlich ansteigen und ist monatlich bis spätestens zum letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen. • Die Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit wird ebenfalls eingetragen. Deine maximale Ausbildungszeit beträgt acht Stunden bei werktäglich 48 Stunden pro Woche. Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, darfst du maximal acht Stunden täglich in einer 40-Stunden-Woche arbeiten. • Die Dauer deines Urlaubes ist auch ein zwingender Vertragsbestandteil. Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich zum einen nach deinem Alter (Jugendarbeitsschutzgesetz), zum anderen nach dem Bundesurlaubsgesetz und evtl. nach einem Tarifvertrag der Branche deines Ausbildungsbetriebs. • Der Berufsausbildungsvertrag informiert dich außerdem darüber, unter welchen Umständen und mit welchen Fristen der Vertrag gekündigt werden kann und ob noch andere Verträge (z. B. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen) für das Ausbildungsverhältnis wirksam sind. Wenn der Vertrag unterschrieben ist, gibt dein Ausbilder dir eine Kopie des Vertrages. Außerdem muss er den Vertrag an die zuständige Stelle weiterleiten (z. B. Industrie- und Handelskammer). Diese prüft den Vertrag und trägt ihn in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ein. Ohne diesen Eintrag darfst du die Abschlussprüfung nicht absolvieren. Wenn du dich ganz genau und aus erster Quelle über die gesetzlichen Grundlagen informieren möchtest, kannst du diese im Berufsbildungsgesetz (www.bmbf.de) nachlesen. © Jörg Lantelme - Fotolia 71 Dein Ausbildungsstart

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