Standesamtbroschüre von Stavenhagen

Die Eheschließung Eine große, bindende Herzensangelegenheit ist und bleibt die Wahl des Partners fürs Leben, die mit der Trauung im Standesamt – zumindest vor dem Gesetz – besiegelt wird. Bevor es jedoch soweit ist, muss vom Standesamt geprüft werden, ob dieser Eheschließung Hindernisse oder Verbote entgegenstehen. Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt beim Standesamt des Wohnsitzes einer der beiden Verlobten, und folgende Dokumente sind dafür erforderlich: Für Verlobte, die noch nicht verheiratet waren: • Personalausweis oder Reisepass • Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, diese erstellt das Standesamt des Geburtsortes • Eine Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamte des Wohnsitzes Für Verlobte, die bereits verheiratet waren zusätzlich: • Die Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. • Eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit dem Auflösungsvermerk Für Verlobte, die verwitwet sind: • Zusätzlich die Eheurkunde und die Sterbeurkunde des verstorbenen Partners Für Verlobte, die gemeinsame Kinder haben: • Zusätzlich die Geburtsurkunde oder be- glaubigte Abschrift des Geburtseintrages vom Standesamt des Geburtsortes des Kindes • Vaterschaftsanerkennung • Sorgerechtsnachweis In den nachfolgend aufgeführten Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall im Vorfeld persönlich beim Standesamt beraten lassen: • Ein Partner ist nicht im Bundesgebiet geboren • Ein Partner besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit • Ein Partner hat im Ausland geheiratet • Ein Partner ist im Ausland geschieden worden • Hinweis: bei der Prüfung der Ehefähigkeit kann evtl. die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden. Soll die Eheschließung bei einem anderen Standesamt außerhalb unseres Standesamtsbezirkes stattfinden, so empfiehlt es sich, vor der Anmeldung der Eheschließung mit dem Standesamt Kontakt aufzunehmen. Die Anmeldeunterlagen werden nach der Prüfung an das Standesamt, bei dem die Eheschließung erfolgen soll, weitergeleitet. Seit wann und für wen gilt die„Ehe für alle“? Die Ehe für alle gilt in Deutschland seit dem 1. Oktober 2017. Ehe für alle bedeutet, dass auch gleich- geschlechtliche Paare eine Eheschließung beantragen können. 6 Die EheschlieSSung © Viktar Vysotski / AdobeStock

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