Seniorenwegweiser für die Insel Rügen und Altkreis Rügen

24 Innerhalb der stationären Pflege bleiben die Eigenanteile ab Pflegegrad 2 einheitlich. Das heißt, wenn sich der Pflegegrad erhöht, steigt deswegen nicht der Eigenanteil. Alle Leistungen im Überblick Gemäß dem am 25. Juni 2021 vom Bundesrat zugestimmten Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung erfolgte eine fünfprozentige Erhöhung der ambulanten Pflegesachleistungen für die Pflegegrade 2 bis 5 zum 1. Januar 2022. Die Leistungen der Kurzzeitpflege steigen um 10 Prozent von 1.612 Euro pro Kalenderjahr auf 1.774 Euro pro Kalenderjahr. Pflegegrade und Leistungen In den Pflegegrad 1 werden Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber bereits eingeschränkt sind. Diese können beispielsweise Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, erhalten einen Wohngruppenzuschlag in ambulant betreuten Wohngruppen, eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sowie Zuschüsse bei Maßnahmen der Wohnraumanpassung und bei vollstationärer Pflege. In den Pflegegraden 1 bis 5 können Versicherte zusätzlich für anerkannte Angebote und zugelassene Pflegeeinrichtungen einen Entlastungsbetrag von 125 Euro geltend machen. Pflegegrade Entlastungsbetrag (zweckgebunden) Pflegegeld Pflegesachleistung seit 01.01.2022 Kurzzeitpflege (pro Jahr) Vollstationäre Pflege 1 125 Euro 125 Euro 2 125 Euro 316 Euro 724 Euro 1.774 Euro 770 Euro 3 125 Euro 545 Euro 1.363 Euro 1.774 Euro 1.262 Euro 4 125 Euro 728 Euro 1.693 Euro 1.774 Euro 1.775 Euro 5 125 Euro 901 Euro 2.095 Euro 1.774 Euro 2.005 Euro Angaben ohne Gewähr Rund um das Thema Pflege

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