Informationsbroschüre Luftkurort Stühlingen

Die derzeit amtierenden Stadträte wurden bei den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 für die Dauer von fünf Jahren gewählt. 9 Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Haupt- organ der Stadt. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung und der Stadt fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit er nicht den Ausschüssen oder dem Bürgermeister bestimmte Angelegenheiten übertragen hat oder kraft Gesetzes der Bürgermeister zuständig ist. Der Gemeinderat überwacht die Ausführungen seiner Beschlüsse durch den Bürgermeister. Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 18 ehrenamtlichen Mitgliedern. Die Hauptsatzung bestimmt für die Stadt und die Ortsteile die Anzahl der Sitze im Gremium (unechte Teilortswahl). Somit ist die tatsächliche Größe jeweils vom Ergebnis der im 5-Jahres-Turnus erfolgenden Gemeinderatswahl abhängig und umfasst nach der Wahl vom 26. Mai 2019 18 Sitze. Neben dem Gemeinderat gibt es beschließende und beratende Ausschüsse sowie weitere Gremien, Gesprächs- und Arbeitskreise, Partnerschaftskomitees und Vertretungen der Stadt durch Mitglieder des Gemeinderates in Kuratorien und Verbandsversammlungen und weiterer Institutionen. Der Gemeinderat besteht in dieser Wahlperiode aus dem Bürger­ meister als Vorsitzenden und 18 gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern. Davon stellt der Kernort Stühlingen 7 Sitze , die Stadtteile Bettmaringen und Weizen zwei Sitze und die Stadt­ teile Blumegg, Eberfingen, Grimmelshofen, Lausheim, Mauchen, Schwaningen und Wangen jeweils einen Sitz. Aus den Reihen des Gemeinderates werden zwei Bürgermeister- stellvertreter gewählt. Der Gemeinderat freut sich über eine große Zuhörerschaft bei den öffentlichen Sitzungen. Die Einwohner sind herzlich eingeladen, die öffentlichen Sitzungen zu besuchen. Die ebenfalls in der Hauptsatzung festgelegte Ortschaftsverfassung regelt die Bildung und Zusammensetzung der Ortschaftsräte in den einzelnen Ortschaften und legt deren Zuständigkeiten fest. Der Ortsvorsteher ist Vorsitzender des Ortschaftsrats. Er vertritt den Bürgermeister beim Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrats und bei der Leitung der örtlichen Verwaltung. Er kann an Sitzungen des Gemeinderats mit beratender Stimme teilnehmen. Der ehrenamtliche Ortsvorsteher wird, auf Vorschlag des Ort- schaftsrates, aus dem Kreis der für den Ortschaftsrat wählbaren Bürger vom Gemeinderat gewählt und zum Ehrenbeamten auf Zeit ernannt. Näheres zum Gemeinderat und dessen Beschlüsse sowie den Sitzungsterminen finden Sie hier: Ratsinfo www.stuehlingen.de/de/ fuer-buerger/rathaus-aktuell/gemeinderat GEMEINDERAT

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