Ratgeber Alter, Pflege & Demenz für Stuhr - Weyhe - Syke

© highwaystarz/Fotolia © Lev Dolgachov/Fotolia Wofür sollte ich vorsorgen? 20 ist. Üblicherweise ist das Amtsgericht amWohnsitz der betroffenen Person dafür zuständig. Betreuungsverfah� ren sind recht aufwendig und brauchen Zeit – mehrere Wochen und z. T. auch Monate sind keine Seltenheit. Im Normalfall muss das Gericht ein fachärztliches Gutachten einholen, das beschreibt, wo genau Betreu� ungsbedarf besteht. Ziel des Betreuungsrechts ist es, den Betroffenen so viel Selbstbestimmungwie möglich zu lassen. Betreuer dürfen nur für die Aufgaben bestellt werden, in denen eine Betreuung tatsächlich erforderlich ist. Üblich sind hier beispielsweise die Vermögens- oder Gesundheitssorge, dieAufenthaltsbestimmung oder der Aufgabenkreis persönlicheAngelegenheiten. Bevorzugt setzt das Gericht Angehörige als rechtlichen Betreuer ein. Falls sich in der Familie jedoch niemand findet oder dieVorgeschlagenen lehnen das Ehrenamt ab, bestimmt das Gericht einen sogenannten Berufsbetreuer. Alle rechtlichen Betreuer sind dazu verpflichtet, die Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgabenkreise so weit wie möglich umzusetzen. Stehen gefährliche Operati� onen an oder sollen Psychopharmaka verabreicht werden, die die Bewegungsfreiheit des Betroffenen einschränken, dürfen rechtliche Betreuer nicht mehr allein entscheiden. Bei allen Entscheidungen, die die Gesundheit ihrer Schützlinge gefährden oder freiheits� entziehende Maßnahmen beinhalten, benötigen sie zusätzlich eine Genehmigung des Betreuungsgerichts. Das Gleiche gilt beispielsweise für Grundstücksverkäufe, Wertpapiergeschäfte oder Wohnungsauflösungen. Rechtliche Betreuer werden bei ihrer Arbeit vom Betreuungsgericht unterstützt – und kontrolliert. Da sie rechenschaftspflichtig sind, müssen sie mindestens einmal jährlich dem Betreuungsgericht einen kurzen Bericht schicken, wie sich die Situation der betreuten Person entwickelt hat. Wo kann ich mich dazu beraten lassen? Zuständig für Stuhr, Weyhe und Syke ist die Betreu� ungsstelle in Syke: Kreishaus Syke – Betreuungsstelle Amtshof 3, 28857 Syke Telefon: 04242 9764644 www.diepholz.de

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