Ratgeber Alter, Pflege & Demenz für Stuhr - Weyhe - Syke

Pflege – Beratung, Leistungen und Finanzierung 36 Pflege – Beratung, Leistungen und Finanzierung Beratung Auch wenn bisher alles alleine oder mit Unterstützung der Familie organisiert wurde, kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem man sich um die eigene Entlastung kümmern sollte. Wichtig ist mit den eigenen Kräften hauszuhalten: › › Welche Hilfen können Sie in Anspruch nehmen? Wie und wo werden diese beantragt? › › Welche Pflegedienste gibt es vor Ort? Was bietet überhaupt ein ambulanter Pflegedienst? › › Wer hilft im Haushalt? Wer begleitet im Bedarfsfall zu Ärzten? › › Wer kann hilfe-/pflegebedürftige Personen stundenweise zu Hause betreuen? › › Welche Entlastungs- und Betreuungsangebote gibt es in Wohnortnähe? › › Wann ist der „richtige“ Zeitpunkt Hilfen in Anspruch zu nehmen? › › Wer unterstützt beim Erkennen der eigenen Belast� barkeit und Grenzen? Antworten finden Sie mit Hilfe von PRO DEM e. V. (Telefon: 0421 8983344) und bei allen regionalen ambu� lanten Pflegediensten. Leistungen der Pflegeversicherung Um Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen zu können, muss eine Pflegebedürftigkeit und einige ver� sicherungsrechtliche Voraussetzungen vorliegen. Bevor ein Leistungsantrag bei der jeweiligen Krankenkasse (Pflegekasse) gestellt werden kann, muss der Antrag� steller in den vorangegangenen zehn Jahrenmindestens zwei Jahre lang pflegeversichert gewesen sein. Pflegegrad beantragen Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss im Vorfeld ein Antrag bei der jeweil igen Kranken- bzw. Pflegekasse gestellt werden. Der unabhängige und zur Neutralität verpflichtete MDK (medizinische Dienst der Krankenkassen) oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten) prüft dann, ob bei dem Versicherten eine Pflegebedürftig� keit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (§ 14 SGB XI) vorliegt: „Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheit- lich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate bestehen.“ Welche Leistungen der Pflegebedürftige konkret erhält, richtet sich nach dem Pflegegrad. Um den Pflegegrad zu ermitteln, besucht ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten) den Pflegbedürftigen zu Hause und beurteilt den Hilfebedarf. Anhand dieses Gutachtens legt die Pflegekasse den jeweiligen Pflegegrad fest. Der

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