Ratgeber Alter, Pflege & Demenz für Stuhr - Weyhe - Syke

Pflege – Beratung, Leistungen und Finanzierung 37 Gutachter erfasst bei der Befragung den aktuellen Hilfebedarf. Durch sechs bzw. acht verschiedene Bereiche (Module) wird der Grad der Selbständigkeit und der daraus resultierende Unterstützungsbedarf beurteilt: 1. Mobilität: z. B. körperliche Beweglichkeit, Bewegen innerhalb des Wohnbereiches, Treppensteigen. 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: z. B. ört­ liche und zeitliche Orientierung, Reden undVerstehen, Erinnern, Treffen von Entscheidungen, Erkennen von Gefahren. 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: z. B. nächtliche Unruhe, Ängste und Aggressionen, Abwehr von pflegerischen Maßnahmen. 4. Selbstversorgung: z. B. sich selbstständig waschen und kleiden, Essen und Trinken, selbständige Benut� zung der Toilette. 5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderun- gen und Belastungen: z. B. selbständigMedikamente einnehmen, den Blutzucker selbst messen und deuten. Eine Prothese oder Kompressionsstrümpfe selbst anlegen. 6. GestaltungdesAlltagslebens undsozialerKontakte: z. B. Gestaltung des Tagesablaufes, sich beschäftigen, Kontaktpflege. Erst aufgrund einer Gesamtbewertung aller Fähigkeiten und Beeinträchtigungen erfolgt die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade . Es gilt: Jemehr Punkte, desto höher ist der Pflegegrad. › › Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte   Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit › › Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte   Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit › › Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte   Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Quelle: www.Seniorenplace.de © Lev Dolgachov/Fotolia

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