Wohnraumanpassung Suhl

29 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohnraumberater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen, erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Förderprogramme und Bewilligungskriterien. Deshalb sollten Sie sich unbedingt vor Baubeginn nach einer Förderung durch Ihr Bundesland oder durch Ihre Kommune erkundigen. Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei der Beratungsstelle des Thüringer Landesverwaltungsamts: Telefon: 0361 573321280 oder https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/tlvwa Programme Leistungen Quellenverweis/Bemerkung/ weitere Informationen KfW Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) Ab 1,47 % effektiver Jahreszins, bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag pro Wohneinheit KfW-Bank www.kfw.de/inlandsfoerderung/ Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/ Förderprodukte/AltersgerechtUmbauen-(159)/ Hotline: 0800 539 9002 Für Eigentümer, Mieter und Vermieter KfW Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455) Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz sowie zur Barrierereduzierung (10 % der förderfähigen Investitionskosten) und für den Standard Altersgerechtes Haus (12,5 % der förderfähigen Investitionskosten) in Höhe von mindestens 2.000 Euro und maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. (Zuschuss) Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen (ThürModRMietwohnungen) Der Freistaat Thüringen gewährt Zuwendungen für die Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen. Antragsberechtigt sind Eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte der zu fördernden Mietwohnungen. Die Förderung erfolgt in Form eines zinslosen Darlehens, das durch einen Tilgungszuschuss sowie durch einen Baukostenzuschuss ergänzt werden kann. Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Referat Wohnungsbauförderung Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar Telefon: 0361 57332-1280 Fax: 0361 57332-1290 E-Mail: wohnungsbaufoerderung@ tlvwa.thueringen.de https://landesverwaltungsamt. thueringen.de/bauen/ wohnungsbaufoerderung/ modernisierung-und-instandsetzungvon-mietwohnungen Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm – ThüBaFF Zur Verbesserung der Barrierefreiheit erhalten Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden/Kommunen und öffentliche Einrichtungen einen Zuschuss von bis zu 80 %. Neben Umbaumaßnahmen der Wohnung werden auch barrierefreie Zugänge zu Spielplätzen oder Wanderwegen gefördert. Dazu zählen auch die digitale Barrierefreiheit von Internetseiten oder die barrierefreie Kommunikation durch leichte Sprache sowie Schulungen zum Thema „Barrierefreiheit“. Thüringer Aufbaubank (TAB) Gorkistraße 9, 99084 Erfurt Telefon: 0361 7447-0 E-Mail: info@aufbaubank.de www.aufbaubank.de

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