Tübinger Wegweiser für ältere Menschen und deren Angehörige 2020

V. Wohnen im Alter 4. Pflegeheime Wenn die ambulante Versorgung und Pflege daheim oder im Betreuten Woh- nen nicht mehr gewährleistet werden kann, ist der Umzug in ein Pflegeheim eine gute Alternative. In Pflegeheimen werden in der Regel dauernd pflegebedürftige ältere Men­ schen umfassend betreut und versorgt. Die Kommunikation und Geselligkeit durch kulturelle und therapeutische Maßnahmen sollen gefördert werden. Grundsätzlich kann jeder ältere Mensch in ein Altenpflegeheim ziehen. Einen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat aber nur, wer die Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit erfüllt. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die Unterkunfts- und Verpflegungskos- ten muss der Bewohner selbst zahlen (siehe auch Seite 89) . Information und Beratung bei der Beratungsstelle für ältere Menschen und deren Angehörige e. V. Nonnenmacher-Haus, Gartenstraße 28, 7207 Tübingen, Tel. 07071 22498, Mo., Di., Mi., Fr. 09:00 – 12:00 Uhr, Do. 10:00 – 12:00 Uhr und 16:00 – 18:00 Uhr E-Ma il: info@altenberatung-tuebingen.de, www.altenberatung-tuebingen.de © Konstantin Sutyagin – Fotolia 54 leben im alter dauer-, kurzzeit-, tages- und ambulante pflege www. zieglersche .de Lernen Sie unsere familiären Einrichtungen kennen! Wir freuen uns auf Sie. Telefon 07021 7270 - 0 Tübingen | Wannweil Kirchentellinsfurt Gomaringen | Kusterdingen Bempflingen Diakoniestation Mössingen- Bodelshausen-Ofterdingen

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