Tübinger Wegweiser für ältere Menschen und deren Angehörige 2020

VII. Vorsorge mit Sorgfalt 7. Testament Auch die Abfassung eines Tes- taments ist eine Vorsorgemaß- nahme, mit der Sie rechtzeitig regeln können, wie Sie Ihr Eigen- tum verteilt wissen wollen. So haben Sie die Sicherheit, dass Ihr Hab und Gut nach Ihrem Tode so aufgeteilt wird, wie Sie es wün- schen. Dabei gibt es eine Reihe von Bedingungen zu beachten: Beim eigenhändigen Testament müssen Sie das Testament hand- schriftlich anfertigen und mit ei- genhändiger Unterschrift sowie Datum und Ort versehen. Es ist zu empfehlen, das Testament beim Amtsgericht oder Notariat zu hinter- legen. Das öffentliche Testament fassen Sie zusammen mit einem Notar ab. Sie erklären ihm Ihren letzten Willen. Der Notar fertigt die Niederschrift dazu aus. Vor allem bei umfangreichen Regelungen ist die Abfassung und Hinterlegung des Testaments bei einem Notar zu empfehlen. Es gibt auch die Möglichkeit, das Testament im Zentralen Testamentsregister zu hinterlegen. Weitere Informationen geben: Stadtseniorenrat Tübingen e. V. Schmiedtorstraße 2/1, 72070 Tübingen, Tel. 07071 49377, Fax 07071 45070, Mo. – Fr. 09:00 – 12:00 Uhr und nach Vereinbarung, E-Mail: info@stadtseniorenrat-tuebingen.de www.stadtseniorenrat-tuebingen.de Unabhängige Patientenberatung Europaplatz 3, 72070 Tübingen, Mo. 16:00 – 19:00 Uhr, Do. 10:00 – 13:00 Uhr, Tel. 07071 254436, E-Mail: patientenberatung-tue@gmx.de Beratungsdienst der KBF gGmbH Reutlingen Tel. 07473 377470 © Butch - Fotolia 87

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