Tübinger Wegweiser für ältere Menschen und deren Angehörige 2022

61 V. Wohnen im Alter Dachgenossenschaft Wohnen eG i. G. c/o Universitätsstadt Tübingen, Beauftragte für Wohnraum, Brunnenstraße 3, 72074 Tübingen, Tel. 07071 2042281, E-Mail: info@dachgeno-tue.de Das Beratungsprogramm „Haben Sie noch Platz?“ der Stadt Tübingen bietet Unterstützung für Menschen an, die in ihrem eigenen Zuhause Platz frei haben, den sie zu Wohnraum für andere Mitmenschen umwandeln möchten. Zuständig: Hannah Kindler, Brunnenstraße 3, 72074 Tübingen, Tel. 07071 2042285, E-Mail: ichhabenochplatz@tuebingen.de Listen über gemeinschaftliches Wohnen im Alter führt die Beratungsstelle für ältere Menschen und deren Angehörige e. V. (siehe Seite 30) sowie der Pflegestützpunkt Landkreis Tübingen (siehe Seite 29) 7. Miete und Wohngeld Damit der Mieter/die Mieterin einer Wohnung nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich gesichert ist, wirdWohngeld nach bundesrechtlichen Vorschriften gewährt in Form eines Mietzuschusses für Mietwohnungen und in Form eines Lastenzuschusses für Eigenheime und Eigentumswohnungen. Bei rechtmäßiger Gewährung ist das Wohngeld nicht zurückzuzahlen. Es erfolgt keine Unterhaltsprüfung bei Verwandten. Die Höhe des Wohngeldes hängt im Einzelnen von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Personen, vom Einkommen und von der zu berücksichtigenden Miete ab. Information und Beratung: Fachabteilung Soziale Leistungen – Stadtverwaltung Tübingen Wohngeldstelle Bei der Fruchtschranne 5, 72070 Tübingen, Tel. 07071 204-1850 Sprechzeiten: Mo., Mi., Fr. 08:30 – 11:30 Uhr und nach Vereinbarung 8. Umzugshilfen und Möbeldienste siehe in der Rubrik „Hilfen im Alltag“ unter „Hausarbeiten“, Seite 100 9. Essensversorgung siehe Seite 81

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=