Seniorenwegweiser für die Stadt Tübingen

63 V. Wohnen im Alter 8. Miete und Wohngeld Damit der Mieter/die Mieterin einer Wohnung nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich gesichert ist, wird Wohngeld nach bundesrechtlichen Vorschriften gewährt in Form eines Mietzuschusses für Mietwohnungen und in Form eines Lastenzuschusses für Eigenheime und Eigentumswohnungen. Bei rechtmäßiger Gewährung ist das Wohngeld nicht zurückzuzahlen. Es erfolgt keine Unterhaltsprüfung bei Verwandten. Die Höhe des Wohngeldes hängt im Einzelnen von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Personen, vom Einkommen und von der zu berücksichtigenden Miete ab. Information und Beratung: Fachabteilung Soziale Leistungen – Stadtverwaltung Tübingen Wohngeldstelle Derendinger Straße 50, 72072 Tübingen Termine nach Vereinbarung unter Tel. 07071 204-1850 9. Umzugshilfen und Möbeldienste Siehe in der Rubrik „Hilfen im Alltag“ unter „Hausarbeiten“, Seite 106. 10. Essensversorgung Siehe Seite 86. © Kzenon - stock.adobe.com

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