Seniorenwegweiser für die Stadt Tübingen

82 VI. Ambulante Hilfen, Pflege monatlichen Arbeitsverdienst sind neben den laufenden auch einmalige Einnahmen hinzuzurechnen, die mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich gezahlt werden, wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Der sogenannte „Minijobber“ übernimmt die haushaltsnahen Dienstleistungen, die normalerweise Familienmitglieder ausführen, z. B. Waschen, Putzen, Bügeln, Kochen, Einkaufen usw. OOMindestlohn Der Mindestlohn wurde am 01.10.2022 auf 12,00 € festgesetzt. OOEinzug der Beiträge zur Unfallversicherung und der übrigen Abgaben durch die Minijob-Zentrale Bei Minijobs in Privathaushalten übernimmt die Minijob-Zentrale auch die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung und den Einzug der entsprechenden Versicherungsbeiträge sowie der übrigen Abgaben. In allen leistungsrechtlichen Angelegenheiten bleibt jedoch weiterhin der kommunale Unfallversicherungsträger zuständig. OOSonstige Beschäftigte (z. B. ausländische Haushaltshilfen) Wenn die Versorgung nicht oder nicht mehr allein über ambulante Dienste, Tages- und Kurzzeitpflege oder mittels Minijobber sicherzustellen ist, werden vielfach Personen aus dem Ausland (vor allem aus Osteuropa) als Pflege- und Haushaltshilfen gesucht, die dann fast immer im Haushalt der pflegebedürftigen Person leben und kostenmäßig z. T. finanziell günstiger sind als andere Möglichkeiten. Vorteile: Die/der Pflegebedürftige ist umfassend versorgt, die Angehörigen werden entlastet, die Kosten sind kalkulierbar, die Pflegekasse hat geringere Ausgaben, da nur Pflegegeld gezahlt wird und keine Sachleistungen gewährt werden. Nachteile: Es liegen keine verlässlichen Daten für eine gesamte Bewertung der Situation im Bundesgebiet vor. In der Praxis besteht kein hinreichender arbeitsrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Schutz vor, da Kontrollen fehlen. Privatpersonen können Arbeitsverhältnisse mit anderen Personen in jedem zeitlichen Umfang abschließen. Es gelten dann die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften. Es empfiehlt sich der Abschluss eines Arbeitsvertrages. Ebenso können Verträge mit selbstständig arbeitenden Haushaltshilfen abgeschlossen werden.

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