Seniorenwegweiser für die Stadt Tübingen

97 VIII. Geld spielt eine Rolle Anträge erhalten und stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Behilflich sind dabei der Hausarzt und der Pflegestützpunkt Tübingen, Tel. 07071 9646646, sowie die Beratungsstelle für Ältere, Tel. 07071 22498. 5. Sonstige Vergünstigungen und finanzielle Hilfen OOBefreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren Antragsvordrucke zur Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren erhalten Sie beim Bürgeramt Tübingen, Schmiedtorstraße 4, 72070 Tübingen, Tel. 07071 2042020, E-Mail: buergerdienste@tuebingen.de Antragsberechtigt sind u. a. Empfänger von Grundsicherung im Alter. Der Antrag ist an die GEZ (Gebühreneinzugszentrale), 50656 Köln, zu senden. OOErmäßigung von Telefongebühren Sofern ein Befreiungsbescheid der GEZ für Rundfunk- und Fernsehgebühren erteilt wurde, kann im T-Punkt (Tübingen, Neckargasse) ein Antrag auf Ermäßigung der Telefongebühr gestellt werden. OOErmäßigung von Arzneimittelzuzahlungen Versicherte mit einer schwerwiegend chronischen Krankheit können eine Ermäßigung der Zuzahlung für Arzneimittel, Hilfsmittel und Fahrtkosten beantragen, soweit die Kosten eine Belastungsgrenze von einem Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens übersteigen. Anträge erhalten und stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse. OOKreisBonusCard extra Die BonusCard erhalten Einwohner des Landkreises Tübingen, wenn sie ––Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II ––Laufende Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel Sozialgesetzbuch XII ––Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten. Die KreisBonusCard kann beim Landratsamt oder bei nachstehend aufgeführten Beratungsstellen beantragt werden. Liegen die Voraussetzungen vor, gibt die Beratungsstelle den Antrag an das Landratsamt Tübingen weiter. Diese stellt die KreisBonusCard extra aus. Weitere Auskünfte erteilen das Landratsamt Tübingen, Abt. Soziales, Tel. 07071 2070 Sprechzeiten: Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr, Do. 14:00 – 16:00 Uhr sowie die

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