Älter werden in Tuttlingen - ein Wegweiser für Senioren

TUTTLINGEN 19 L Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. Der Mensch steht bei uns im Mittelpunkt. Wir stehen fest auf drei Säulen: Wir beraten kompetent im Sozialrecht. Wir stehen für eine Sozialpolitik, die alle mitnimmt. Wir leben eine Solidargemeinschaft mit großem Herz. www.vdk.de/bawue Ortsverband Tuttlingen ov-tuttlingen@vdk.de FINANZIELLE HILFEN UND VERGÜNSTIGUNGEN L Leistungen der Krankenversicherung/­ Rezeptgebührenbefreiung Bei Ihrer Krankenkasse können Sie Zuschüsse zu den Kosten häuslicher Krankenpflege, Hilfsmittel (Sehhilfen, Hörgeräte), Heilmittel (Bäder, Massagen) und Zahnersatz beantragen. V ersicherte mit geringem Einkommen können auf Antrag von vielen Zuzahlungen befreit werden. L Leistungen der Pflegeversicherung Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungs- gesetzes (SGB XI) sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung für die gewöhnlichen und regel- mäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Für die Pflegeversicherung ist die Krankenkasse zuständig, deren medizinischer Dienst über eine Einstufung in verschiedene Pflegegrade entscheidet. Welche Leistungen ein Pflegebedürftiger erhält, ist von dessen Eingruppierung/Einstufung in einen Pfle- gegrad abhängig. Zuschüsse werden zur häuslichen Pflege, teilstationären Tages- und Nachtpflege, Kurz- zeitpflege, vollstationären Pflege und Betreuungs- leistungen gewährt. L Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Grundsicherung) Sie können Grundsicherung erhalten, wenn Sie die für den Rentenbeginn maßgebliche Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Er- werbsminderung auf Dauer Ihren Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten können. Um Grundsicherung zu erhalten müssen Sie einen Antrag stellen. Stadt Tuttlingen Sozialabteilung Rathausstraße 1, 78532 Tuttlingen Telefon: 07461 99-411 oder -250 L Wohngeld Sie erhalten Wohngeld, wenn Sie nicht über aus- reichendes Einkommen verfügen, um Ihren Wohn- raum zu bezahlen. Wohngeld wird als Mietzuschuss (für MieterInnen) oder als Lastenzuschuss (für selbst- nutzende EigentümerInnen) geleistet. Die Höhe orientiert sich an der Haushaltgröße, dem Einkom- men und der Miete/Belastung bzw. den Mietober- grenzen, die von der Mietstufe abhängig sind. Die Sozialabteilung ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Wohngeld. Stadt Tuttlingen Sozialabteilung Rathausstraße 1, 78532 Tuttlingen Telefon: 07461 99-411 oder -250 L Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II) Als Grundsicherung für Arbeitssuchende dient das Arbeitslosengeld II zur Sicherung des Lebensunter- halts. Wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, müssen Sie einen Antrag stellen um Arbeits- losengeld II zu erhalten. L Leistungen der Rentenversicherung Zuständig für die Rentenauskunft ist die Deutsche Rentenversicherung. Allgemeine Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 07721 99150 von Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr.

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