Älter werden in Tuttlingen - ein Wegweiser für Senioren

Anträge auf Feststellung auf Verschlechterung einer Schwerbehinderung erhalten Sie bei der Stadt Tuttlingen Bürgerbüro Rathausstraße 1, 78532 Tuttlingen Telefon: 07461 99-0 Wertmarken für den öffentlichen Personennahverkehr: Inhaber/innen eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G, aG oder H können Wertmarken für den öffentlichen Personennahverkehr beim Landrats­ amt/Versorgungsamt beantragen. Landratsamt Tuttlingen Versorgungsamt Bahnhofstraße 80, 78532 Tuttlingen Telefon: 07461 926-4300 versorgungsamt@landkreis-tuttlingen.de VORSORGE TREFFEN Wenn Sie durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantwor- ten zu können, ist es gut einen Vertrauten zu haben, der Ihre Interessen rechtskräftig vertritt. Jeder kann und sollte schon in gesunden Tagen voraus- schauend für die Wechselfälle des Lebens entscheiden und rechtzeitig Vorsorge treffen. L Patientenverfügung Mit einer Patientenverfügung kann man seinen Wil- len im Hinblick auf zukünftige medizinische Behand- lungen äußern und festlegen. Ärztliche Maßnahmen bedürfen stets der Einwilli- gung des Patienten. Dies gilt auch für lebenserhal- tende Maßnahmen. Viele Menschen lehnen eine Lebensverlängerung in bestimmten Situationen ab. Um sicher zu sein, dass diese Wünsche im Ernstfall beachtet werden, empfiehlt sich die Erstellung einer schriftlichen Patientenverfügung. Darin wird indivi- duell festgelegt, in welchen konkreten Krankheits- situationen keine Maßnahmen zur Lebensverlänge- rung mehr gewünscht werden. 20 L Landesblindenhilfe Zum Ausgleich blindheitsbedingter Nachteile haben blinde und hochgradig sehschwache Menschen, unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen, Anspruch auf die Landesblindenhilfe in Form von Blindengeld. Ist das Einkommen und Vermögen der Anspruchsbe- rechtigten gering, kann zusätzlich zur Landesblin- denhilfe ein ergänzender Anspruch auf Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) bestehen. Anträge auf Blindengeld und weitere Auskünfte er- halten Sie beim Landratsamt Tuttlingen Bahnhofstraße 100, 78532 Tuttlingen Telefon: 07461 926-4026 L Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung, Arbeits- losengeld II und teilweise auch Behinderte können auf Antrag von den Rundfunk- und Fernsehgebühren befreit werden. Diese muss bei ARD, ZDF Deutsch- landradio, Beitragsservice, 50656 Köln, beantragt werden. Anträge erhalten Sie beim Landratsamt Tuttlingen Bahnhofstraße 100, 78532 Tuttlingen Telefon: 07461 926-0 L Schwerbehindertenausweis Das Versorgungsamt stellt auf Antrag das Vorliegen von Behinderungen und den Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale fest. Ein Schwerbehindertenausweis wird erteilt, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 % beträgt. Auf der Homepage des Landratsamtes können Sie einen Antrag als PDF-Datei (Bürgerservice – Formu- lare A bis Z – Kategorie: Schwerbehinderung) her- unterladen. Infos erhalten Sie beim Landratsamt Tuttlingen Versorgungsamt Bahnhofstraße 80, 78532 Tuttlingen Telefon: 07461 926-4300 2. RAT UND HILFE

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