Älter werden in Tuttlingen - ein Wegweiser für Senioren

© nmann77 · adobestock.com TUTTLINGEN 21 Die Patientenverfügung kommt zur Anwendung, wenn die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, ihre Vorstellungen und Wünsche zu äußern (z. B. dauernde Bewusstlosigkeit, Wachkoma, geis- tiger Abbau, Demenz). Die Patientenverfügung bedarf keiner besonderen Form. Sie kann, muss aber nicht, handschriftlich abgefasst sein. Sie sollte die Personalien und An- schrift enthalten und mit Datum und Unterschrift ver- sehen sein. R echtlich erforderlich ist aber weder eine Unterschrift von Zeugen noch eine notarielle Beglaubigung. L Vorsorgevollmacht Durch eine Vorsorgevollmacht kann der Betroffene eine oder mehrere Personen seines Vertrauens be- stimmen, die bereit sind, im Bedarfsfall die erforder- lichen Angelegenheiten zu regeln. Voraussetzung ist, dass der Vollmachtgeber ge- schäftsfähig ist und eine rechtsverbindliche Vollmacht erteilen kann. Der Bevollmächtigte muss bereit und geeignet sein, die Bevollmächtigung im Sinne des Vollmachtgebers auszuüben. Es ist zu beachten, dass nur Personen, zu denen ein entsprechendes Vertrauensverhältnis besteht, als Be- vollmächtigte eingesetzt werden sollten. Eine Vollmacht darf jederzeit vom Vollmachtgeber widerrufen werden. Die Vorsorgevollmacht kann auf einzelne Rechtsbereiche begrenzt werden, z. B. Bankvollmacht, Gesundheitsvollmacht oder aber als Generalvollmacht ausgestellt werden. Information und Hilfe: Die Vorsorgeinitiative Tuttlingen VIT berät und un- terstützt Sie bei der Auseinandersetzung mit dem letzten Lebensabschnitt. Sie erhalten Formulierungs- hilfen und Vorschläge für Ihre vorsorgenden Papiere. Anmeldung zu einem kostenfreien Beratungsge- spräch (Unkostenbeitrag für Unterlagen): VIT Tuttlingen Telefon: 07461 164-689 Telefon: 07461 926-4065 Das Bundesministerium der Justiz und für Verbrau- cherschutz sowie das Ministerium für Justiz und für Europa Baden-Württemberg haben Broschüren mit den wichtigsten Informationen zu Patientenverfügun- gen und Betreuungsrecht herausgebracht. Diese Broschüren erhalten Sie im Seniorenbüro im Rathaus sowie im Haus der Senioren. INTERESSENSVERTRETUNG L Der Ortsseniorenrat Der Ortsseniorenrat Tuttlingen e.V. versteht sich als „Partner im dritten Lebensalter“. Er vertritt die Inter- essen der älteren Mitbürger auch im Gemeinderat, arbeitet mit sozialen Organisationen, Einrichtungen der Altenhilfe und der Erwachsenenbildung zusam- men. Er fördert generationsübergreifende Projekte und bietet für die Senioren Begegnungs- und Treff- punkte im Haus der Senioren an. Der Vorstand organisiert zudem immer wieder Halbtages- oder Tagesausflüge. Außerdem besucht ein Team von Ehrenamtlichen Mitglieder im Krankheitsfall. Ortsseniorenrat Haus der Senioren Honbergstraße 10, 78532 Tuttlingen Telefon: 07461 15104 www.ortsseniorenrat-tuttlingen-ev.de L Der Kreisseniorenrat Der Kreisseniorenrat ist eine politisch neutrale, über- konfessionelle und unabhängige Arbeitsgemeinschaft, deren Mitglieder ehrenamtlich arbeiten. Der Kreis- seniorenrat vertritt die Interessen älterer Menschen im Landkreis Tuttlingen und gegenüber der Politik. Kreisseniorenrat Telefon 07426 8766 anton.stier@outlook.de www.ksr-tut.de

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