Ratgeber zur Wohnraumanpassung im Alb-Donau-Kreis

Hilfe und Unterstützung • Mobilität • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen • Selbstversorgung • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforde- rungen und Belastungen • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kon- takte Alle Leistungen ab 2017 im Überblick In den Pflegegrad 1werden ab 2017 erstmalsMen- schen eingestuft, die noch keine erheblichen Be- einträchtigungen haben, aber bereits eingeschränkt sind. Diese können beispielsweise Beratungsleis- tungen in Anspruch nehmen, erhalten einenWohn- gruppenzuschlag in ambulant betreutenWohngrup- pen, eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sowie Zuschüsse bei Maßnahmen der Wohnraumanpas- sung und bei vollstationärer Pflege. In den Pflegegraden 1 bis 5 können Versicherte zusätzlich für anerkannte Angebote und zugelas- sene Pflegeeinrichtungen einen Entlastungsbetrag von 125 Euro geltend machen. Innerhalb der stationären Pflege bleiben die Ei- genanteile ab Pflegegrad 2 einheitlich. Das heißt, dass, wenn sich der Pflegegrad erhöht, der Eigen- anteil deswegen nicht steigt. Darüber hinaus gilt ein Bestandschutz: Falls Pflegebedürftige nach der Neuregelung nur noch Anspruch auf geringere Leis- tungen der Pflegversicherung hätten, wird dieser Differenzbetrag durch die Pflegekasse gedeckt. Durch die Einführung des neuen Pflegebedürftig- keitsbegriffs haben mehr Menschen einen An- spruch auf Pflegeleistung. Daraus ergibt sich ein Anstieg des Beitragssatzes der Pflegeversicherung ab dem 1. Januar 2017 um 0,2 Prozentpunkte. Pflegearten Nicht nur Unfälle und Krankheiten, sondern auch altersbedingte körperliche und psychische Beein- trächtigungen können zu erheblichen Problemen bei der Alltagsbewältigung führen. Ganz im Inter- esse der Betroffenen gibt es verschiedene Pflege- arten, die zuhause oder in einer professionellen Einrichtung genutzt werden können. Ob Sie als pflegebedürftige Person in den eigenen vier Wänden von einem Angehörigen oder einer ausgebildeten Pflegekraft versorgt werden oder ob Sie eine stationäre Einrichtung besuchen, hängt in erster Linie von Ihrer Entscheidung ab. Dabei kommen verschiedene Faktoren ins Spiel, wie der Grad der Pflegebedürftigkeit, die Höhe der Pflege- kosten und die bauliche Beschaffenheit der eigenen Wohnung. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie sich über die unterschiedlichen Möglichkeiten informieren und beraten lassen. Durch die Pflegeberater und Pflege- beraterinnen Ihrer Krankenkasse und in den örtli- chen Pflegestützpunkten erfahren Sie, welche Art der Pflege für Sie am geeignetsten ist. 33 Pflegegrade Geldleistung Sachleistung Entlastungsbetrag Leistungsbetrag ambulant ambulant ambulant vollstationär (zweckgebunden) Pflegegrad 1 125 Euro   125 Euro Pflegegrad 2 316 Euro   689 Euro 125 Euro   770 Euro Pflegegrad 3 545 Euro 1.298 Euro 125 Euro 1.262 Euro Pflegegrad 4 728 Euro 1.612 Euro 125 Euro 1.775 Euro Pflegegrad 5 901 Euro 1.995 Euro 125 Euro 2.005 Euro Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

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