Wegweiser für Senioren im Alb-Donau-Kreis

31 Pflege Pflegegrade Geldleistung Sachleistung Entlastungsbetrag Leistungsbetrag ambulant ambulant ambulant vollstationär (zweckgebunden) Pflegegrad 1 125 Euro 125 Euro Pflegegrad 2 316 Euro 689 Euro 125 Euro 770 Euro Pflegegrad 3 545 Euro 1.298 Euro 125 Euro 1.262 Euro Pflegegrad 4 728 Euro 1.612 Euro 125 Euro 1.775 Euro Pflegegrad 5 901 Euro 1.995 Euro 125 Euro 2.005 Euro Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Stand 01.01.2017 Durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs haben mehr Menschen einen Anspruch auf Pflegeleistung. Daraus ergibt sich ein Anstieg des Beitragssatzes der Pflegeversicherung ab dem 1. Januar 2017 um 0,2 Prozentpunkte. Pflegearten Zum Pflegefall kann man nicht nur durch einen Unfall oder Krankheit werden, sondern auch durch altersbedingte körperliche und psychische Beein- trächtigungen, die zu erheblichen Problemen der Alltagsbewältigung führen. Dazu gibt es im Inter- esse der Betroffenen verschiedene Möglichkeiten, die auf den entsprechenden Grad der benötigten Versorgung zugeschnitten werden. Grundsätzlich kann die Pflege zu Hause oder in einer stationären Einrichtung erfolgen. Die Entscheidung hängt sehr stark vom sozialen Umfeld der Betreffenden, von der Hilfe durch An- gehörige, dem Wohnraumzuschnitt und den All- tagseinschränkungen des zu Pflegenden ab. Informieren Sie sich deshalb gründlich über die verschiedenen Möglichkeiten und lassen Sie sich durch Fachkräfte beraten. Entweder bei der Pfle- geberatung Ihrer Krankenkasse oder den örtlichen Pflegestützpunkten, welche Art der Pflege für Sie am besten sein wird. © comstock · thinkstock.com © Jupiterimages · thinkstock.com

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