Wegweiser für Senioren im Alb-Donau-Kreis

Trauerangebote Trauer trifft uns immer wieder im Leben. Mit ihr umzugehen ist nicht einfach. Sie verursacht Ängste, Verlassenheitsgefühle, man fühlt sich verloren und hat oft Schwierigkei- ten in den Alltag zurückzufinden. Man sollte aber Trauer zulassen, sich Zeit nehmen und auch Hilfe zulassen. Verdrängen, sich nur noch in die Ein- samkeit flüchten, hilft wenig und kann sogar zu Krankheit führen. Jeder trauert anders und das sollte man akzeptieren und tolerieren. Suchen Sie Gespräche mit Familienangehörigen und Freunden, die Sie bei Ihrer Trauer begleiten und unterstützen, auch wenn sie manchmal nur gut zuhören oder auch mit Ihnen schweigen. Aber es ist jemand da und vermittelt Ihnen das Gefühl nicht allein zu sein. Einsamkeit und sich ausgren- zen führt meist nur tiefer in das Leid und der Weg heraus wird beschwerlicher und länger. Trauercafé Ehingen Offenes Angebot für Menschen, die trauern Treffen im „Betreutes Wohnen am Stadttor“ St. Elisabeth-Stiftung Tucherstraße 40 Kontakt: 07391 754176 Mehrgenerationenhaus Langenau Café für Trauernde Kuftenstraße 19, 89122 Langenau Jeden 1. und 3 Montag im Monat von 15:30 bis 17:00 Uhr Kontakt: 0160 91936494 Vorsorge vor dem letzten Schritt Über den eigenen Tod nachzudenken fällt in unse- rer Gesellschaft vielen schwer. Man schiebt es weit weg und doch ist es wich- tig für den Fall des Falles, wie man früher sagte, sein „Haus zu bestellen“. Man weiß nie wann man abberufen wird. Tödliche Unfälle oder Krankheit können auch in jüngeren Jahren eintreten. Für die zurückbleibenden Angehörigen ist dann gut zu wissen, was der Betreffende sich wünsch- te. Deshalb ist es ratsam sich schon frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen, sich zu erkundigen und dann zu entscheiden, wie möchte man es haben. Das erleichtert den Angehörigen in Ihrem Sinne zu handeln. Testament Mit einem Testament können Sie sicherstellen, dass der Nachlass in Ihrem Sinne geregelt wird. Es gibt zwei Formen: das eigenhändigeTestament und das öffentliche Testament. Das eigenhändige Testament muss vollständig ei- genhändig geschrieben sein. Mit Schreibmaschine oder Computer ist es ungültig. Ratsam ist es auch hier, vorher den Rat eines Rechtsanwaltes oder Notars einzuholen, damit keine missverständli- chen Formulierungen enthalten sind oder es durch Formfehler eventuell ungültig wird. Es kann beim Amtsgericht hinterlegt werden. Das öffentliche Testament ist vor allem dann rat- sam, wenn Immobilienbesitz oder Vermögen vorhanden ist. Der Notar oder die Notarin bera- ten Sie individuell, sodass Ihr Testament genau 52 Noch Wissenswertes © Butch · fotolia.com

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