Wegweiser für Senioren im Alb-Donau-Kreis

auf Ihre Situation zugeschnitten ist. Ihr Testament wird in diesem Fall automatisch beim Amtsgericht hinterlegt. Es ist urkundlich beglaubigt und Ihr letzter Wille juristisch einwandfrei formuliert. Seit der Notariats- und Grundbuchreform, die zum 1. Januar 2018 in Kraft trat, gibt es keine staatli- chen, örtlichen Notariate bei den Kommunen mehr, sondern nur noch private Notariatskanz- leien. Die Befugnisse sind dieselben geblieben. Beratung können Sie auch beim Amtsgericht in Ulm erhalten. Adressen finden Sie im Internet oder Telefonbuch. Bestattungswesen Das Bestattungswesen liegt in der Hand der einzelnen Kommunen. Sie regeln in ihrer Fried- hofsordnung, was im Einzelnen möglich ist und die Kosten dafür. Sie müssen nur im Vorfeld festlegen, welche Art der Bestattung Sie bevorzugen. Dazu können Sie auch einen sogenannten Bestattungsvorsorge- vertrag abschließen, in dem alles geregelt wird, damit der spätere Ablauf ganz nach IhremWunsch stattfindet. Die Bestattungsunternehmen kümmern sich heu- te zur Entlastung der Hinterbliebenen um fast alles, was mit einer Beerdigung zu tun hat. Sie be- raten einfühlsam, ermöglichen die Wünsche und sorgen dafür, dass nichts vergessen wird. Sie bie- ten außerdem noch verschiedene Dienstleitungen an, auf die Sie zurückgreifen können. Das schließt die Information und Beratung für Dinge ein, die noch außerhalb der Beerdigung auf die Hinterblie- benen zukommen können und um was Sie sich noch alles zu kümmern haben. Grabpflege, wenn sie nicht von den Angehörigen wahrgenommen werden kann, kann vertraglich mit der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner eG Neue Weinsteige 160, 70180 Stuttgart Telefon: 0711 64495-22 www.dauer-grabpflege.de abgeschlossen werden. Diese beauftragt einen örtlichen Gärtner und überwacht die Grabpflege während der gesamten Liegezeit. Die Tafelläden Für die Tafeln sammeln ehrenamtliche Helfer qua- litativ gute Lebensmittel, die ansonsten im Müll landen würden, von Lebensmittelmärkten ein. Sie werden in den Tafeln sortiert und an Kunden mit niedrigem Einkommen, gegen einen kleinen Obo- lus, ausgegeben. Der Kunde bestimmt, was er möchte. Zum Einkauf in einem Tafelladen benötigt man eine Kundenkarte. Berechtigt sind Personen, die eine kleine Rente, BAföG, Harz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Wohngeld beziehen. Bei nachfolgenden Stellen können die Kundenkarten mit amtlichem Bescheid und Passfoto beantragt werden: Ulm: Lobby-Card Stadt Ulm, Schwammbergstr. 1 Blaubeuren: Rathaus Blaustein: Tafelladen zu Öffnungszeiten Ehingen: Tafelladen freitags Erbach: Rathaus Langenau: Bürgerbüro Am Marktplatz Laichingen: Rathaus 53 Noch Wissenswertes © Arsger a · thinkstock.com

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